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Musterverfahren wird gegen Porsche SE erweitert

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG, das am 8.3.2017 vor dem OLG Braunschweig bekannt gegeben wurde, erstreckt sich jetzt auch auf die Porsche SE. Personen, die Ansprüche gegen die Porsche SE geltend machen möchten, müssen diese innerhalb von sechs Monaten ab der Bekanntmachung am 15.06.2018 schriftlich beim Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Die Anmeldung kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Durch die Anmeldung besteht die Möglichkeit, die Verjährung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens zu hemmen. Aktionäre der Porsche SE, die aufgrund unterlassener Ad-hoc Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal einen Schaden erlitten haben, sollten spätestens bis zum 15.12.2018 ihren Anspruch im Musterverfahren anmelden, um die Verjährung zu stoppen. Dadurch haben sie auch die Möglichkeit, sich einem Vergleich anzuschließen, der im Rahmen des Musterverfahrens ausgehandelt wird. Wenn Sie weitere Details benötigen, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

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BK4

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