Forderungsbeitreibung – Setzen Sie Ihr gutes Recht durch
Wir bieten Ihnen eine einfache und schnelle Abwicklung bei der Realisierung Ihrer Forderungen an.
Bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen führt die sinkende Zahlungsmoral in Deutschland zu finanziellen Engpässen. Für Gläubiger bedeutet das teilweise erhebliche Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfälle und erhöhten Zeitaufwand für die Beitreibung ausstehender Forderungen.
Im Zwangsvollstreckungsbereich bieten wir sämtliche Maßnahmen an, Forderungen außergerichtlich sowie gerichtlich für unsere Mandanten zu realisieren, und diese im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. In der Regel können über 50% der Forderungen außergerichtlich beigetrieben werden.
Unser Team bietet Ihnen eine kompetente und zügige Abwicklung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, so dass Sie sich wieder auf Ihren eigenen Tätigkeitsbereich konzentrieren können.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Außergerichtliche Forderungseinziehung
- Einholung von Auskünften (Anschriftenermittlung, Registerauskünfte, Ermittlung über die Schufa Holding AG)
- Zahlungsaufforderung an den Schuldner
- Ratenzahlungsvereinbarungen sowie deren Überwachung
Einleitung gerichtliches Inkasso
- Wir führen das gerichtliche Mahnverfahren von der Antragstellung bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides
- Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Beantragung von Pfändungen in Vermögenswerte des Schuldners
- Durchführung des Klageverfahrens
Welche Kosten fallen an?
Kosten – Außergerichtliche Tätigkeit
In der Regel besteht eine Kostentragungspflicht des Schuldners, d.h. die hier anfallenden Kosten werden gegenüber dem Schuldner abgerechnet und zwar auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar (der Schuldner reagiert nicht, ist nicht auffindbar oder ist insolvent und Sie wollen von weiteren Maßnahmen absehen), erheben wir im außergerichtlichen Verfahren keine Kosten.
Kosten – Gerichtliche Tätigkeit
Unsere Gebühren (inkl. Gerichtskosten) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Tabelle
Forderung bis 500,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 1000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 1500,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 2000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 3000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 4000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 5000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 6000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 7000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 8000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 9000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 10.000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 13.000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 16.000,00 EUR Gebühr:
Forderung bis 19.000,00 EUR Gebühr:
Gerne teilen wir Ihnen die Gebühr bei höheren Forderungen mit.