25.05.2020 – BGH spricht Schadensersatz gegen VW zu

Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 unter dem Az. VI ZR 252/19 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen VW Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen die VW AG zustehen. Er kann deshalb von VW Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer verlangen. Im Gegenzug muss er sein Fahrzeug an VW zurückgeben. Der BGH- Kläger hatte bereits 2017 vor dem Landgericht Bad Kreuznach auf Schadensersatz verklagt und zunächst verloren. Das OLG Koblenz, Az. 5 U 1318/18, gab ihm dem Grunde nach Recht, was der BGH nun betätigte.

Hintergrund

Streitgegenständlich war ein Fahrzeug der VW AG mit einem 2,0 Liter Dieselmotor des Typs EA 189 und der Schadstoffnorm Euro 5. Der Kläger erwarb das Fahrzeug im Januar 2014 von einem Autohändler als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug ist, wie viele Tausende andere Fahrzeuge auch, vom sogenannten Dieselskandal betroffen.

Die mit dem Motor flächendeckend verwendete Software erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand (NEFZ) steht und schaltet in diesem Fall in einen Stickoxid (NOx)-optimierten Modus 1. In diesem Modus 1 findet eine Abgasrückführung mit niedrigem Stickoxidausstoß statt. Außerhalb des Prüfstands, also Im normalen Straßenverkehr, schaltet der Motor dagegen in den Modus 0, bei dem die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxidausstoß deutlich höher ist. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden folglich nur im Prüfstand eingehalten.

Im September 2015 räumte die VW AG aufgrund zunehmenden Drucks öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software ein. Das Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gab VW daraufhin auf, diese vom KBA als unzulässige Abschalteinrichtung bewertete Software zu beseitigen und Softwareupdates bei allen Fahrzeugen mit diesem Motor durchzuführen. Betroffen waren nicht nur 2,0 l Diesel Fahrzeuge der VW AG, sondern des gesamten VW Konzerns, somit auch Audi, Skoda, Seat.

Begründung des BGH

Der BGH urteilte, dass die VW AG aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB auf Schadensersatz haftet. Das Verhalten der VW AG ist besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren, so der Senat. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringes des Fahrzeugs. Ein Softwareupadte ändert daran nichts. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs über einen Dritten handelt.

Vom zu erstattenden Kaufpreis sind jedoch die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer abzuziehen. Denn der Geschädigte darf aufgrund des Schadensersatzanspruches nicht besser gestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

Signalwirkung auch für andere Fahrzeuge

Dem Urteil kommt Signalwirkung auch für weitere Diesel Fahrzeuge verschiedener Fahrzeughersteller wie z.B. Mercedes oder Porsche, zu. Denn auch bei den größeren 3,0 l Dieselmotoren wurde regelmäßig mit Abschalteinrichtungen gearbeitet. Teilweise liegen hier bereits Rückrufe des KBA vor und es kommen stetig neue hinzu.

Der BGH- Senat zeigte in seiner Entscheidung jedenfalls deutlich auf, dass sich der Vorstand nicht so einfach mit einer angeblich fehlenden Kenntnis herausreden kann.

Ebenso ist der Motorschutz, welcher regelmäßig von den Herstellern als Rechtsfertigungsgrund angeführt wird, kein schlagendes Argument für die vermeintliche Zulässigkeit solcher Abschaltungen. Erst kürzlich stellte die Generalstaatsanwältin Sharpston im EuGH Verfahren C- 693/18. in ihren Schlussanträgen klar, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen. Alleine die Verschmutzung (Versottung) des Motors rechtfertigt dagegen den Einsatz der Abschalteinrichtung nicht.

Gerne überprüfen wir, ob auch Sie Erfolgsaussichten auf Schadensersatzansprüche haben. Rufen sie uns hierzu einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

 

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