Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller bzw. den Motorenhersteller gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug von dem Dieselskandal betroffen ist.
Der EA189 Motor steht für den Beginn des weltweiten Dieselskandals. Dieser Motortyp wurde von VW hergestellt und in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Die Fahrzeughalter der betroffenen Fahrzeuge haben bereits 2016 ein Schreiben des jeweiligen Herstellers erhalten und so von der Manipulation erfahren. Schadensersatzansprüche gegen VW sind daher verjährt. Fahrzeughalter können jedoch oftmals noch einen sogenannten Restschadensersatzanspruch gemäß § 852 BGB geltend machen. Dieser Anspruch verjährt erst nach 10 Jahren ab seiner Entstehung, also ab dem Kaufdatum. Betroffene haben folglich die Möglichkeit gegen VW vorzugehen, sofern der Abschluss des Kaufvertrags nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
Auch bezüglich des Nachfolgemotors EA288 besteht der Verdacht, dass eine oder gar mehrere illegale Abschalteinrichtungen im Rahmen der Abgasnachbehandlung installiert worden sind. Der von VW hergestellte Motor ist in Fahrzeugen mit 1,4, 1,6 und 2,0 l Dieselmotoren der Marke VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Bislang existiert lediglich für den VW T6, 2,0 TDI Euro 6, ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. In vielen Fällen haben Fahrzeughalter daher noch keine Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs. Eine Verjährung der Ansprüche steht derzeit nicht im Raum. Dennoch empfehlen wir, sich zeitnah über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Inzwischen wurden auch in Bezug zu Fahrzeugen mit dem EA288-Motor viele verbraucherfreundliche Urteile gesprochen.
Bei vielen Fahrzeugmodelle, in denen ein von der Audi AG hergestellter 3.0 Liter- oder 4.0 Liter-Motor eingebaut wurde, hat das Kraftfahrtbundesamt ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und einen Rückruf angeordnet. Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 sind auch der VW Touareg sowie die Porsche-Modelle Cayenne, Macan und Panamera mit den Motoren EA896, EA897, EA897evo und EA898 betroffen. Teilweise erfolgten die Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt bereits 2018. Schadensersatzansprüche gegen den Motorenhersteller drohen daher zum 31.12.2021 zu verjähren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits hunderttausende Fahrzeuge von Daimler zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Viele Fahrzeughalter haben schon 2018 ein entsprechendes Rückrufschreiben erhalten, so dass auch hier die Verjährung der Schadensersatzansprüche mit Ablauf des Jahres 2021 droht.
Für Fahrer von Mercedes GLC- und GLK-Modellen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich an der von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG zu beteiligen. Durch eine ordnungsgemäße Anmeldung zum Klageregister wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Die Anmeldung zur Musterklage übernehmen wir gerne für Sie. Haltern anderer Daimler-Modelle empfehlen wir dringend vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung, die individuellen Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos.
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