Wir sind für Arbeitgeber Ansprechpartner in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung im Vorfeld anstehender Entscheidungen als auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen sowie die Begleitung bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, wie z.B. der Zeugnisgestaltung. Wir vertreten Arbeitgeber außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen.
Das Arbeitsrecht unterliegt der ständigen Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Vertragsgestaltungen sind die neusten Urteile und Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Viele Streitigkeiten lassen sich durch die frühzeitige Einbeziehung eines Rechtsanwalts vermeiden. Gerne beraten wir auch Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Johst Richter Rechtsanwälte
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