Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Wir prüfen für Sie, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn macht.
Ihnen wurde nicht gekündigt, aber eine Abfindung zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten? In diesem Fall klären wir für Sie, ob das Angebot angemessen ist, und übernehmen die Verhandlungen für Sie.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Ihnen wurde das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gekürzt? Wir helfen Ihnen bei allen Problemen am Arbeitsplatz.
Johst Richter Rechtsanwälte
Zettachring 6
DE-70567 Stuttgart
Telefon: +49 711 410 191-60
Fax: +49 711 410 191-80
kanzlei@johstrichter.de