Ausschüttungen bei CSA Beteiligungsfonds bleiben aus

03.07.2014 – Die Erklärung der Geschäftsführung des CSA Beteiligungsfonds 5 im Jahr 2013, dass die gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die Investoren eingestellt wurden, hat unsere negative Einschätzung bestätigt. Aufgrund der Mitunternehmerschaft des Anlegers sind atypisch stille Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen für diesen mit enormen Nachteilen verbunden: Problematisch ist hierbei vor allem, dass der Anleger entsprechend seiner Beteiligung mögliche Unternehmensverluste mitträgt. Wenn die Investition der Gesellschaft schief geht, haftet der Anleger für Verluste bis zur Höhe seiner Gesamteinlage

Liquiditätsprobleme bei der Gesellschaft?

Die Aussetzung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen stellt für die Anleger ein Alarmsignal dar. Die Gesellschaft verfügt offensichtlich nicht über genügend Liquidität, um die entsprechenden Auszahlungen leisten zu können.

Wie dramatisch die Lage bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG inzwischen ist, lässt sich auch dem Geschäftsbericht von 2011 entnehmen. Von den Einlagen der Kommanditisten in Höhe von ca. 72 Mio. Euro wurden fast 42 Mio. Euro verbrannt. Nachdem weitere 5 Mio. Euro an die Kommanditisten ausgeschüttet wurden, beträgt der Restwert der Beteiligungen lediglich 25 Mio. Euro. Die Anleger haben somit bereits 60 % ihres Kapitals verloren.

Auch bei den atypisch stillen Gesellschaftern sind die vorgelegten Zahlen erschütternd. Hier wurden bisher fast 50 % der Anlegergelder verbrannt. Darüber hinaus erfolgte am 19.11.2012 die Umwandlung der Gesellschaft von der CSA Verwaltungs AG in die “CSA Verwaltungs GmbH“.

Anleger sollten jetzt aktiv werden

Die Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte vertritt Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 GmbH & Co. KG. In der Vergangenheit hat der für die Kanzlei tätige Rechtsanwalt Gunter Mickert bereits zahlreichen geschädigten CSA-Anlegern helfen können, ihre Verluste zu begrenzen und aus der Beteiligung auszusteigen. Der Ausstieg ist in vielen Fällen selbst dann noch möglich, wenn Schadenersatzansprüche bereits verjährt sind.

Die Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

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    Ja, ich stimme einer Kontaktaufnahme durch JohstRichter Rechtsanwälte zu.