11.05.2015 – Vielen Bankkunden wurde vor der Eurokrise von Ihrem Bankberater empfohlen, aufgrund des günstigeren Zinssatzes ein Fremdwährungsdarlehen aufzunehmen. Der Großteil dieser Darlehen wurde in Schweizer Franken (CHF) und Japanischen Yen (JPY) begeben. Diese Empfehlung erweist sich in den meisten Fällen als starkes Verlustgeschäft für die Darlehensnehmer. Allein durch die Abkopplung des Schweizer Franken vom Eurokurs Anfang des Jahres haben die Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken eine Verteuerung von über 20 % erfahren.
Widerruf und Schadensersatz möglich
Der Ausstieg aus verlustreichen Fremdwährungsdarlehen kann durch einen Widerruf des Darlehensvertrages oder durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung der Bank erreicht werden. In beiden Fällen trifft die Bank das Währungsrisiko. Der Darlehensnehmer schuldet die Rückzahlung des Darlehens in Euro.
Durch Fremdwährungsdarlehen geschädigte Darlehensnehmer sollten daher prüfen lassen, ob auch in ihrem Fall eine Ausstiegsmöglichkeit gegeben ist. Wir sind auf den Widerruf von Darlehensverträgen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung spezialisiert und konnten schon vielen Darlehensnehmern zu einer vorteilhaften Beendigung ihres Darlehensvertrages verhelfen.