Kontakt
Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Zettachring 6
70567 Stuttgart
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte stehen wir unseren Mandanten mit unserem Fachwissen und langen Praxiserfahrung bei allen Rechtsproblemen mit Bezug zu Bankkonten, Darlehen, Kapitalanlagen, Aktien, Anleihen, Schrottimmobilien und vielem mehr zur Seite. Aus unserer Praxis wissen wir: Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist für den Rechtslaien kompliziert und unübersichtlich. Mit uns behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Wir beraten und vertreten Sie persönlich, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen im Bankrecht für Banken zählen insbesondere:
Im Kapitalmarktrecht sind die Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
Der Darlehensvertrag regelt das Darlehensverhältnis zwischen Bank und Darlehenskunde. Letzter kann Unternehmer oder Privatperson, sprich Verbraucher sein. Je nachdem bedarf es unterschiedlicher Regelungen im Vertrag. Die Bank als Kreditgeber hat insbesondere bei Verbrauchern strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Kommt es zwischen Bank und Kunde zu Meinungsverschiedenheiten wegen Zahlungsverpflichtungen, Darlehenskündigung oder Darlehenslaufzeit, ist genau zu prüfen, welche Rechte und Pflichten jede Partei mit welchen Folgen hat.
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung beispielsweise handelt es sich um ein Entgelt, welches anfällt, wenn ein Bankkunde vorzeitig das Darlehen zurückzahlen möchte. Dieses können Banken nicht fordern, wenn der Darlehensvertrag per se fehlerhaft war. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Bankkunde bei den erforderlichen Darlehensangaben unvollständig informiert oder über sein Widerrufsrecht falsch belehrt wurde.
Wenn auch Sie Probleme aus oder mit Ihrem Darlehensvertrag haben, beraten wir Sie gerne und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Online-Banking und Bankkarten sind aus dem normalen Leben nicht mehr wegzudenken. Das bringt auch Risiken mit sich. So sind Kartenmissbrauch oder die Manipulation bei Onlineüberweisungen keine Seltenheit mehr. Das Bankkonto kann infolge einer Phishing-Attacke schnell leergeräumt werden. Betroffene Bankkunde müssen jedoch nicht zwingend auf dem Schaden sitzen bleiben. Das ist nur den Fall, wenn fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann. Fahrlässig handelt, wer den Betrug als Manipulation hätte erkennen können und müssen. Konnten die Manipulationen nicht erkannt werden, muss die Bank den Schaden ersetzen.
Sie wurden Betrugsopfer? Die Bank weigert sich, Ihr Geld zu ersetzen? Als Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen zur Seite
Grundsätzlich ist jedes Investment mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden. Basiert die Anlageentscheidung jedoch auf einer falschen Beratung, welche weder der Anlageerfahrung des Anlegers, noch dem Risiko, das er bereit war einzugehen entspricht, kann Schadenersatz verlangt werden. Infolgedessen ist auch eine Rückabwicklung des Investments möglich. Zu den Aufklärungspflichten zählt auch, dass über etwaige Provisionen und deren Höhe aufgeklärt wird.
Wird vor oder bei der Beratung ein Prospekt übergeben, ist zusätzlich zu prüfen ob dieser irreführende oder falsche Angaben enthält.
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