Investoren und Privatanleger, welche im Zuge des Wirecard-Skandals geschädigt wurden, stehen Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung gegen die BaFin zu. Im Zusammenhang mit der Aufsicht über den Zahlungsdienstleister sind der BaFin verschiedene Pflichtverletzungen vorzuwerfen. Die BaFin hat nach heutigen Erkenntnissen die Unternehmensabschlüsse und Berichte der Wirecard AG fehlerhaft und unzureichend überprüft und ist offensichtlichen Betrugsvorwürfen nicht nachgegangen. Nach dem Anfang 2019 rechtswidrig erlassenen Leerverkaufsverbot hat sie es zudem pflichtwidrig unterlassen, die Anleger öffentlich zu warnen.
Wirecard stand bereits seit geraumer Zeit unter dem Verdacht des Betrugs und der Geldwäsche. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 27.06.2020 wurde der Fall Wirecard von der deutschen Finanzaufsichtsbehörde trotz zahlreicher Hinweise auf möglichen Bilanzbetrug jedoch nur mit minimalem Aufwand überprüft. Die BaFin blieb sogar dann untätig, als sich die Vorwürfe durch konkrete Ermittlungen der britischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“ Anfang 2019 zuspitzten. Und es kam noch schlimmer: die BaFin saß blauäugig der Fehlvorstellung auf, dass Wirecard durch Dritte bewusst geschädigt werde.
Am 18.02.2019 erließ sie infolgedessen ein Leerverkaufsverbot für Wirecard Aktien und sendete damit nach außen das Signal, dass an den Betrugsvorwürden nichts dran und Wirecard nur ein Opfer von Spekulanten sei. Gegen den federführenden Journalisten der Financial Times Dan Mc Crum wurde sogar Strafanzeige gestellt. Der Vorwurf lautete, er mache mit den Spekulanten gemeinsame Sache. Das Verfahren ist längst eingestellt.
Parallel dazu hatte die BaFin Anfang 2019 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragt, die Bilanzen der Wirecard AG zu kontrollieren. Die breite Öffentlichkeit erreichte diese Information jedoch nicht. Durch dieses Verhalten hat die BaFin den Markt zusätzlich in die Irre geführt und dafür gesorgt, dass Wirecard weiter an Geld kam.
Wie das Bundesfinanzministerium Ende Januar mitteilte, räumen der Finanzaufsichtschef Felix Hufeld und seine Stellvertreterin Elisabeth Roegele nun ihre Posten. Nach den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz soll die Bafin neustrukturiert werden. Hufeld hatte die Vorgänge rund um Wirecard zuletzt selbst als “Schande” bezeichnet und offen Fehler der Bafin eingeräumt.
Dies gilt insbesondere für Anleger, die Aktien der Wirecard AG zwischen dem Erlass des Leerverkaufsverbots am 18.2.2019 und der Veröffentlichung der Ad-hoc Mitteilung der Wirecard AG vom 22.6.2020 erworben haben.
Gerne beraten wir Sie hierzu. Als Kanzlei, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht seit vielen Jahren spezialisiert ist, konnten wir bereits vielen geschädigten Anlegern auch bei komplexen Sachverhalten zu ihrem Recht und zu einer Schadensminimierung verhelfen.
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