Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25.082020, Az. 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet.
Eine Frist zur Anmeldung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter wurde bis zum 26.10.2020 gesetzt. Eine Versäumung der Frist führt allerdings nicht zu einem Verlust des Anspruchs, denn die Anmeldung kann noch jederzeit vor Ende des Insolvenzverfahrens nachgeholt werden.
Auch Aktionäre können Ansprüche geltend machen, wenn sie einen Schadensersatzanspruch aus Delikt (hier Betrug) oder die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können. Die Forderungsanmeldung muss eine Begründung enthalten, weshalb es ratsam ist, diese von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei vornehmen zu lassen.
Die Anmeldung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter übernehmen wir gerne für Sie. Die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
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