25.11.2021 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal erstmals den Automobilhersteller Audi zur Zahlung von Schadenersatz in vier Fällen verurteilt (BGH, Az. ZR VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21) Gegenstand der Verfahren waren Fahrzeuge mit dem von der Mutter Volkswagen AG entwickelten und hergestellten Motor des Typs EA 189. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte den Klägern Recht gegeben und ihnen Schadenersatz zugesprochen. Die Revision von Audi wurde nun in Karlsruhe zurückgewiesen.
Der 7. Zivilsenat des BGH urteilte in seiner Entscheidung, dass das OLG München in nicht zu beanstandender Weise festgestellt hätte, dass die Motoren von Audi in Kenntnis von ihrer Unzulässigkeit eingebaut worden seien.
Das OLG hatte festgestellt, dass zumindest eine verantwortliche Person bei Audi von den bei der Abgasnachbehandlung verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen Kenntnis hatte, auch wenn die Motoren nicht selbst von Audi selbst hergestellt worden sind, sondern vom Mutterkonzern bezogen wurden.
Bisher hatte der BGH alle Klagen gegen die VW-Tochter an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Er hielt es nicht für ausreichend belegt, dass führende Audi-Manager von den Manipulationen bei VW Kenntnis hatten. Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Entscheidung des BGH sich nun auch auf noch laufende Verfahren gegen Audi auswirkt.