04.05.2015 – Die Clerical Medical Investment Group (CMI) hat Lebensversicherungen („Wealthmaster Noble“) als Baustein von Rentenmodellen angeboten. Hierzu zählen bspw. die Sicherheit-Kompakt-Rente, die LEX-Kompakt-Rente, der Europlan und die Individualrente. In den meisten Fällen entpuppten sich diese Verträge als Verlustgeschäfte. Diese können Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumindest teilweise – bestenfalls sogar vollständig – ausgleichen.
Widerruf der Darlehensverträge heute noch möglich
Durch den sogenannten Widerrufs-Joker können Darlehensverträge, die zur Finanzierung der Lebensversicherung der CMI dienten, in vielen Fällen heute noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Die Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehens und der Lebensversicherung der CMI. Die Bank muss die von Ihnen geleisteten Zahlungen zurück erstatten und Sie von den Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag frei stellen. Im Gegenzug müssen Sie die Versicherung bei der CMI an die Bank übertragen bzw. auflösen. Wir haben in mehreren hundert Fällen das Widerrufsrecht unserer Mandanten gegenüber diversen Bankinstituten erfolgreich durchgesetzt. Ob ein Widerruf möglich ist, muss durch die Prüfung im Einzelfall geklärt werden. Gerne beraten wir Sie!
„Marktpreisanpassung” unzulässig
Mit Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klausel zur „Marktpreisanpassung“ in Versicherungsbedingungen unwirksam ist. Diese Rechtsprechung ignorierend behält die CMI weiterhin bei vorzeitiger Beendigung der Verträge bzw. vorzeitiger Entnahme von Vertragsguthaben den sogenannten „Marktpreisanpassungswert“ ein. Die CMI spekuliert darauf, dass ein Großteil der Kunden nicht gegen ihre unrechtmäßigen Abrechnungen vorgeht.
Aufgrund drohender Verjährung sollten Sie schnell handeln. Die Verjährung tritt zum Ende des dritten Jahres nach Erhalte der Abrechnung ein. Demnach können aktuell alle „Marktpreisanpassungen“ ab dem 1.1.2012 geltend gemacht werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Geltendmachung der Marktpreisanpassung anwaltlich vertreten zu lassen. Die CMI ist dazu übergegangen, sich von Ihren Kunden bei Beschwerden / Rückforderungen umfangreiche Fragebögen ausfüllen zu lassen. Die Versicherung versucht hierdurch Wissen zu erhalten, welches sie zur Ablehnung der Ansprüche verwenden kann.