CSA – Bericht zur Gläubigerversammlung am 22.09.2015
23.09.2015 – Am 22.09.2015 haben wir unsere Mandanten auf den Gläubigerversammlungen zu den Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sowie der Deltoton vertreten. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, bezog Stellung zur Vermögenslage der Gesellschaften und skizzierte den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Gründe für die Insolvenz
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, hat im Beisein des Insolvenzgerichts über die Ursachen sowie den derzeitigen Stand des Insolvenzverfahrens berichtet. Als Hauptursachen, die zur Insolvenz führten, bezeichnete der Insolvenzverwalter die mit ca. 20 % extrem hohen Weichkosten (z.B. Vertriebs- und Marketingkosten, Kosten für den Treuhänder sowie für die Verwaltung), die unrentablen Investitionen und die extrem hohen Bezüge der Geschäftsführung. Er wird nach seiner Darstellung alles versuchen, um zumindest einen Teil der von der Geschäftsführung in erheblichem Umfang veruntreuten Gelder zur Masse zurückzuholen.
Rechte der Anleger
Der Insolvenzverwalter vertrat bei der Gläubigerversammlung weiterhin seine bereits zuvor geäußerte Auffassung, dass lediglich das von ihm ermittelte Auseinandersetzungsguthaben zur Insolvenztabelle angemeldet werden könne. Die darüber hinausgehende Forderung werde er bestreiten. Des Weiteren hielt er an seiner Ansicht fest, dass gegebenenfalls für diejenigen Anleger, die bereits erhebliche Ausschüttungen und Verlustzuweisungen erhalten haben, eine Nachschusspflicht bestehe und diese gegebenenfalls auch geltend gemacht werde. Weiter vertrat er die Ansicht, dass gegebenenfalls künftige Raten zur Masse einzuziehen seien.
Wir vertreten jedoch nach wie vor die Auffassung, dass die Ansprüche der Anleger alle im gleichen Umfang zu bedienen sind. Alle Anleger sind hier gleichermaßen einem Anlagebetrug aufgesessen. Für eine Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten ist deshalb nach unserer Auffassung kein Raum. Bei einem Kapitalanlagemodell, das voraussichtlich von Anfang an auf Betrug und Untreue basierte, gibt es kein berechtigtes Vertrauen, dass der rechtliche Rahmen, in dem es durchgeführt wurde, tatsächlich Bestand hatte.
Wir werden deshalb uns weiterhin dafür einsetzen, etwaige Nachschusszahlungen sowie künftige Ratenanforderungen durch den Insolvenzverwalter abzuwehren. Hier wird in den nächsten Monaten entweder eine außergerichtliche Lösung gefunden werden oder die Rechtsproblematik wird im Rahmen eines durchzuführenden Prozesses geklärt werden müssen.
Herr Mickert ist Mitglied des Gläubigerausschusses
Von großer Bedeutung ist, dass Herr Rechtsanwalt Mickert durch die Gläubigerversammlung in den Gläubigerausschuss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des CSA Beteiligungsfonds 4 berufen wurde. Dadurch ist gewährleistet, dass wir auch in den Parallelverfahren CSA Beteiligungsfonds 5 und Deltoton an die notwendigen Informationen im Insolvenzverfahren gelangen. Die Funktion des Gläubigerausschusses liegt in der Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters. Somit sind wir in die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens eingebunden und haben entsprechende Mitwirkungsrechte.