CSA Beteiligungsfonds sind zahlungsunfähig

20.02.2015 – Die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. Verwaltungs KG und die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. Verwaltungs KG sind zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Würzburg eröffnete am 17.02.2015 über das Vermögen der Gesellschaften unter den Az. IN 55/15 und IN 56/15 das vorläufige Insolvenzverfahren.

Hintergrund

Nachdem Ende 2014 gegen Verantwortliche der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA strafrechtlichen Ermittlungen wegen Anlagebetrugs eingeleitet wurden, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Insolvenz der Gesellschaften festgestellt wurde. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Bedeutung für CSA Anleger

Die Zahlungsunfähigkeit trifft die CSA Anleger mit voller Wucht. Ihre angelegten Gelder sind mit großer Wahrscheinlichkeit ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil verloren. Der Insolvenzverwalter wird versuchen, noch ausstehende Einlagen von Ratenzahlern einzufordern. Auch wenn infolge der strafrechtlichen Ermittlungen die Raten der Anleger nicht mehr eingezogen wurden, wird der Insolvernzveralter nach Übernahme der Geschäfte die noch offenen Raten geltend machen. Der Insolvenzerverwalter wird auf eine vollständige Erfüllung der Verträge pochen. Daneben kann der Insolvenzverwalter Ausschüttungen anfechten. Anleger müssten dann die an sie ausbezahlten Gelder wieder zurückzahlen.

Unser Rechtsrat

CSA – Experte, Rechtsanwalt Gunter Mickert, rät Anlegern deshalb dringend an, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Er selbst verfügt über langjährige Erfahrungen mit CSA Beteiligungen. Herr Rechtsanwalt Mickert konnte in den letzten Jahren über 350 CSA Anlegern helfen, ihre Verluste zu begrenzen. Infolge der aktuellen Entwicklungen wurde die Kanzlei Johst Richter allein in den letzten Wochen von mehr als 100 Anlegern der CSA Fonds mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Durch die Bündelung der Anlegerinteressen werden auch die Anlegerrechte im Insolvenzverfahren gestärkt. Weitere Informationen erhalten Sie in einem ersten kostenlosen Telefongespräch.

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