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CSA Beteiligungsfonds - Insolvenzverwalter klagt Rückstände ein

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals den Automobilhersteller Audi in vier Fällen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (BGH, Az. ZR VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21). Die Verfahren betrafen Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189, der von der Muttergesellschaft Volkswagen AG entwickelt und hergestellt wurde. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte den Klägern Recht gegeben und ihnen Schadenersatz zugesprochen. Die Revision von Audi wurde nun in Karlsruhe zurückgewiesen.
Der 7. Zivilsenat des BGH urteilte, dass das OLG München in ordnungsgemäßer Weise festgestellt habe, dass die Motoren von Audi in Kenntnis ihrer Unzulässigkeit eingebaut wurden.
Das OLG stellte fest, dass zumindest eine verantwortliche Person bei Audi Kenntnis von den unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte, die bei der Abgasnachbehandlung verwendet wurden. Obwohl die Motoren nicht von Audi selbst hergestellt wurden, sondern vom Mutterkonzern bezogen wurden.
Bisher hatte der BGH alle Klagen gegen die Tochtergesellschaft Volkswagen AG an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Es wurde nicht als ausreichend nachgewiesen erachtet, dass führende Manager bei Audi von den Manipulationen bei VW wussten. Es ist anzunehmen, dass die aktuelle Entscheidung des BGH nun auch Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen Audi haben wird.

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