CSA – OLG Bamberg spricht Anlegern Schadensersatz zu

17.07.2017 – Gegen einen der Hauptverantwortlichen des CSA-Anleger-Skandals, Herrn Slobodan Cvetkovic, hat das Oberlandesgericht Bamberg unseren Anträgen auf Erlass eines dinglichen Arrestes stattgegeben. Die Pfändung in das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Vermögen wurde hierauf beantragt.

Arrest ermöglicht Pfändung in das beschlagnahmte Vermögen

Das Oberlandegericht Bamberg gab den von unserer Kanzlei vertretenen Anlegern der CSA – Beteiligungsfonds 4 und 5 Recht, nachdem zunächst vom Landgericht Würzburg die Anträge auf Erlass eines dinglichen Arrests zurückgewiesen wurden. Wir können deshalb zur Sicherung der Ansprüche unserer Mandanten die Pfändung in beschlagnahmtes Vermögen von rund € 5 Mio. betreiben. Den Anlegern stehen gegen den ehemaligen Geschäftsführer Cvetkovic Schadensersatzansprüche aus Delikt zu. Der ehemalige Geschäftsführer hätte die Anleger über die Untreuetaten aufklären müssen. Die Anleger haben deshalb Anspruch auf Ersatz der Vermögensnachteile, die nach November 2009 entstanden sind.

Kostenlose Erstberatung

Wir sehen uns weiter auf einem guten Weg, eine Inanspruchnahme unserer Mandanten durch den Insolvenzverwalter abzuwehren und zumindest einen Teil des Schadens unserer Mandanten zu erhalten. Sollten auch Sie von dem CSA-Anlage-Skandal betroffen sein und wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns bitte einfach an. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenfrei.  

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