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Johst Richter Rechtsanwälte - Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Stuttgart

Wir vertreten Sie deutschlandweit

Der Bank nicht ausgeliefert sein

Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte stehen wir unseren Mandanten mit unserem Fachwissen und langen Praxiserfahrung bei allen Rechtsproblemen mit Bezug zu Bankkonten, Darlehen, Kapitalanlagen, Aktien, Anleihen, Schrottimmobilien und vielem mehr zur Seite. Aus unserer Praxis wissen wir: Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist für den Rechtslaien kompliziert und unübersichtlich. Mit uns behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Wir beraten und vertreten Sie persönlich, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Bank- und Kapitalmarktrecht:

Zu unseren Tätigkeitsbereichen im Bankrecht für Banken zählen insbesondere:

  •     die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
  •     das Kreditvertragsrecht einschließlich Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Kreditsicherung, Kündigungs- und Widerrufsrechte
  •     Leasing und Factoring sowie
  •     steuerliche Bezüge zum Bankrecht
 

Im Kapitalmarktrecht sind die Schwerpunkte unserer Tätigkeit:

  •     das Wertpapierhandelsrecht
  •     das Börsen- und Aktienrecht, Depot-, Investment-, Konsortial- und Emissionsgeschäfte
  •     Termingeschäfte
  •     das Prospektrecht und die Prospekthaftung
  •     Rechtsfragen des Grauen Kapitalmarktes
  •     Anlageberatung und -vermittlung
  •     Vermögensverwaltung
  •     Steuerliche Bezüge zum Kapitalmarktrecht

1. Der Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag regelt das Darlehensverhältnis zwischen Bank und Darlehenskunde. Letzter kann Unternehmer oder Privatperson, sprich Verbraucher sein. Je nachdem bedarf es unterschiedlicher Regelungen im Vertrag. Die Bank als Kreditgeber hat insbesondere bei Verbrauchern strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Kommt es zwischen Bank und Kunde zu Meinungsverschiedenheiten wegen Zahlungsverpflichtungen, Darlehenskündigung oder Darlehenslaufzeit, ist genau zu prüfen, welche Rechte und Pflichten jede Partei mit welchen Folgen hat. 

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung beispielsweise handelt es sich um ein Entgelt, welches anfällt, wenn ein Bankkunde vorzeitig das Darlehen zurückzahlen möchte. Dieses können Banken nicht fordern, wenn der Darlehensvertrag per se fehlerhaft war. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Bankkunde bei den erforderlichen Darlehensangaben unvollständig informiert oder über sein Widerrufsrecht falsch belehrt wurde.

Wenn auch Sie Probleme aus oder mit Ihrem Darlehensvertrag haben, beraten wir Sie gerne und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.

2. Hilfe bei einer Phishing-Attacke und Onlinebetrug

Online-Banking und Bankkarten sind aus dem normalen Leben nicht mehr wegzudenken. Das bringt auch Risiken mit sich. So sind Kartenmissbrauch oder die Manipulation bei Onlineüberweisungen keine Seltenheit mehr. Das Bankkonto kann infolge einer Phishing-Attacke schnell leergeräumt werden. Betroffene Bankkunde müssen jedoch nicht zwingend auf dem Schaden sitzen bleiben. Das ist nur den Fall, wenn fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann. Fahrlässig handelt, wer den Betrug als Manipulation hätte erkennen können und müssen. Konnten die Manipulationen nicht erkannt werden, muss die Bank den Schaden ersetzen. 

Sie wurden Betrugsopfer? Die Bank weigert sich, Ihr Geld zu ersetzen? Als Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen zur Seite

3. Falschberatung

Grundsätzlich ist jedes Investment mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden. Basiert die Anlageentscheidung jedoch auf einer falschen Beratung, welche weder der Anlageerfahrung des Anlegers, noch dem Risiko, das er bereit war einzugehen entspricht, kann Schadenersatz verlangt werden. Infolgedessen ist auch eine Rückabwicklung des Investments möglich.  Zu den Aufklärungspflichten zählt auch, dass über etwaige Provisionen und deren Höhe aufgeklärt wird.

Wird vor oder bei der Beratung ein Prospekt übergeben, ist zusätzlich zu prüfen ob dieser irreführende oder falsche Angaben enthält. 

Sie bereuen Ihre Anlage und Ihre Anlageberatung war fehlerhaft? Wir prüfen Ihren Einzelfall und beraten Sie zu Lösungsmöglichkeiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Eine gesetzliche Definition findet sich etwa im Kreditwesengesetz (KWG) oder im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Danach sind Anlageberatungen persönliche Empfehlungen zu Finanzinstrumenten, wenn sie auf persönliche Umstände des Anlegers gestützt bzw. als für ihn geeignet dargestellt wird.
Zum Anlegerschutz betreffend, gibt es zahlreiche nationale Gesetze sowie EU-Richtlinien. Maßgeblich sind etwa das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) oder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Als Falschberatung gilt, wenn ein Anlageberater gegen seine Aufklärungs- und Informationspflichten verstößt. Solche Pflichtverstöße liegen insbesondere vor, wenn er Tatsachen beschönigt, über Risiken nicht aufklärt oder sich über die persönlichen Kenntnisse und Umstände des Bankkunden nicht informiert.
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen als Verbraucher zu, wenn Sie einen Darlehensvertrag, Bausparvertrag oder Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Auch bei sogenannten Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen (wenn sie also den Vertrag nicht im Geschäft oder im Internet abschließen), haben Sie ein Widerrufsrecht.
Den Widerruf können Sie binnen 14 Tagen erklären. Werden Sie nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage. Durch Gesetzesänderungen kann teilweise im Einzelfall aber ein Widerrufsrecht dauerhaft bestehen oder bereits verwirkt sein.
Kündigen Sie vorab als Bankkunde ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für eine Laufzeit festgeschrieben ist, entfallen der Bank die kalkulierten Zinserträge für die vereinbarte Restlaufzeit. Als Kompensation dient die Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist vom Kreditinstitut, von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Art des Darlehensvertrags abhängig. Grundsätzlich ist aber die Differenz zwischen den bereits gezahlten Zinsen mit den entgangenen (kalkulierten) zu berechnen.
Unter dem Widerrufsjoker versteht man die rechtlichen Vorteile, die ein Widerruf im Vergleich zur Kündigung des Darlehensvertrags hat. Sollten Sie ein Widerrufsrecht haben, können Sie damit eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen SCHUFA-Eintrag umgehen, die ansonsten bei einer Kündigung anfällt.
Bei einem Widerruf werden die geleisteten Zahlungen rückabgewickelt – also zurückgezahlt. Bei einer Kündigung hingegen behält die Bank die geleisteten Zinsen und kann eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Ebenfalls kann ein negativer SCHUFA-Eintrag folgen, was bei einem Widerruf nicht möglich ist.
Wenn Sie Opfer einer Phising-Manipulation wurden, kommt es darauf an, ob Sie fahrlässig gehandelt haben. Hätten Sie erkennen müssen, dass es sich um einen Betrug handelt, haften Sie dafür. Haben Sie aber etwa die geläufigen Sicherheitsmaßnahmen beachtet, haftet die Bank.

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