LKW-Maut

Der EuGH hat mit Urteil vom 28.10.2020, Az. C-321/19, festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland den Spediteuren zu hohe Mautgebühren seit 2008 berechnet hat. Die Kosten für die Verkehrspolizei wurden entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Richtlinie auf die Spediteure umgelegt. Diese betragen in dem Zeitraum von 2008 bis heute zwischen 4 und 7 % der Mautsätze. Hierdurch wurden allein 2020 1,3 Mrd. Euro zu Unrecht von den Speditionen eingezogen.

Speditionen können von der Bundesrepublik Deutschland den zu Unrecht eingezogenen Anteil der Maut zurückfordern. Neben einem Erstattungsanspruch steht nach den eindeutigen Ausführungen in der Entscheidung des EuGH den Speditionen auch ein Staatshaftungsanspruch zu.

Ansprechpartner: Rechtsanwälte Florian Johst, Anja Richter, Gunter Mickert und Sabine Odenwald