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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat kürzlich der Deutschen Umwelthilfe (DHU) gegenüber bestätigt, dass es auch bei Wohnmobilen „Unzulässigkeiten“ festgestellt hat. Laut einer aktuellen Pressemitteilung der DHU vom 10.06.2021 wurden deutlich erhöhte Stickoxidemissionen festgestellt.
Im April 2021 hatte die DHU bei Modellen der Antriebshersteller FiatChrysler Überschreitungen der Grenzwerte für den Stickoxidausstoß um das bis zu 19-Fache festgestellt.
In einem aktuellen Brief an die DHU teilte Richard Damm, Präsident des KBA, mit, dass das KBA bei eigenen Untersuchungen bei mehreren Wohnmobilen „hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten“ festgestellt hat.
Dies bestätigt die bereits im letzten Sommer von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. aufgedeckte Vermutung, dass auch in verschiedenen Wohnmobilen illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind.
Als fachlich präziser Rechtsanwalt habe ich Kenntnis von einem ersten amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten, der am 05.02.2021 bezüglich des Modells „Daily“ des Herstellers Iveco veröffentlicht wurde. Das KBA gibt als Grund für den Rückruf an, dass aufgrund einer ungeeigneten Software Störungen auftreten können, die zu einer möglichen Verschlechterung der Stickoxidierung führen können.
Es ist zu erwarten, dass weitere Rückrufe folgen werden. Als Rechtsanwaltskanzlei fordern wir daher vom Bundesministerium und vom KBA ein entschlossenes Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Falls Sie unsicher sind, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, welche Maßnahmen Ihnen drohen, ob Sie Ansprüche gegen Dritte geltend machen können und in welcher konkreten Höhe dies möglich ist, zögern Sie nicht, uns telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
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