Daimler wird aktuell mit einer Musterfeststellungsklage konfrontiert, wie sie vor einiger Zeit auch schon erfolgreich gegen VW geführt worden ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 07.07.2021 eine Klage beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Es soll geklärt werden, ob die Daimler AG bei der Abgasnachbehandlung unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und ihre Kunden hierdurch sittenwidrig geschädigt hat.
Verjährung zum Jahresende
Gegenstand des Verfahrens sind die Fahrzeugmodelle GLK und GLC mit dem Motorentyp OM 651, für welche das KBA einen verpflichtenden Rückruf erlassen hat. Die Fahrzeugeigentümer wurden diesbezüglich bereits 2018 angeschrieben und zu einem Softwareupdate aufgefordert. Mögliche Schadensersatzansprüche drohen deshalb zum 31.12.2021 zu verjähren. Das aktuelle Urteil des BGH zum Thermofenster dürfte hierauf keine Auswirkungen haben. Der BGH entschied am 16. September 2021 in vier Fällen, dass der Einbau eines sogenannten „Thermofensters“ in Dieselfahrzeuge der Daimler AG für sich genommen nicht ausreicht, um Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu begründen. Die Musterfeststellungsklage stützt sich -ebenso wie unsere Klagen – jedoch nicht auf das Thermofenster als vielmehr auf andere Abschalteinrichtungen.
Welches Vorgehen ist sinnvoll?
Das Oberlandesgericht Stuttgart prüft derzeit die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Musterklage. Das Klageregister ist deshalb noch nicht offen, so dass aktuell (Stand 29.09.2021) noch keine Ansprüche angemeldet werden können. Infolge der zum Jahresende drohenden Verjährung empfehlen wir jedoch dringend, sich bereits jetzt prüfen zu lassen, ob und welches Vorgehen zur Anspruchswahrung- und Durchsetzung nötig und sinnvoll ist. Die Musterfeststellungsklage hat Vor- und Nachteile, welche es je nach Einzelfall abzuwägen gilt. Für Rechtsschutzversicherte ist eine Individualklage oftmals der bessere Weg.
Professionelle Unterstützung
Wir beraten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Auch die Anmeldung an der Musterklage übernehmen wir gerne für Sie. Das Verfahren bei VW hat gezeigt, dass immer wieder bei der Anmeldung unnötige Fehler gemacht wurden, welche die spätere Anspruchsdurchsetzung erschweren.
Johst Richter Rechtsanwälte
Zettachring 6
DE-70567 Stuttgart
Telefon: +49 711 410 191-60
Fax: +49 711 410 191-80
kanzlei@johstrichter.de