Das bereits am 8.3.2017 bekannt gegebene Musterverfahren gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig richtet sich nunmehr auch gegen die Porsche SE. Ansprüche gegen die Porsche SE können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung am 15.06.2018 schriftlich beim Oberlandesgericht Braunschweig angemeldet werden. Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Anmeldung kann zur Verjährungshemmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens führen.
Aktionäre der Porsche SE, denen durch unterlassene Ad-hoc Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Schaden entstanden ist, sollten bis spätestens 15.12.2018 zur Hemmung der Verjährung ihren Anspruch im Musterverfahren anmelden. Hierdurch besteht die auch die Möglichkeit sich einem Vergleich, der in dem Musterverfahren ausgehandelt wird, anzuschließen. Wegen weiterer Einzelheiten rufen Sie uns bitte einfach an. Wir beraten Sie gerne.