Schadensersatz gegen Autohersteller im Dieselskandal auch in 2022 noch möglich

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03.01.2022 Unsere Kanzlei hat zum Jahresende gegen Hersteller wie Audi, VW, Mercedes, Porsche usw. zahlreiche Klagen auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eingereicht, um eine dort zum 31.12.2021 drohende Verjährung zu hemmen.

Verjährungsvoraussetzungen

Die Verjährung nach den §§ 195,199 BGB hängt maßgeblich davon ab, wann der Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes erfolgt ist und wann persönlich Kenntnis hiervon bestand. Letztes ist regelmäßig der Fall, wenn Betroffene ein Aufforderungsschreiben zum Softwareupdate erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt dann regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.

Aufforderungsschreiben zum Softwareupdate nach 2018

Die Veröffentlichung der Rückrufe und die Aufforderungsschreiben erfolgten teilweise in 2018, viele jedoch auch später.  Schadenersatzansprüche sind in den meisten Fällen deshalb noch heute durchsetzbar, so beispielsweise

beim Audi A6, A7, S 6 und S 7 der Euronorm 5 mit 230 KW

beim Audi A6 und A7 der Euronorm 6 mit 180 KW

beim Audi A 8 der Euronorm 6 mit 283 und 184 KW

bei fast allen Mercedesmodellen

beim Porsche Cayenne S Diesel der Euronorm 5 und 6 (alle)

beim VW Crafter der Euronorm 5

(nicht abschließend)

Achtung Verjährungshöchstgrenze

Vorsicht geboten ist noch infolge der 10-jährigen Verjährungshöchstgrenze, welche taggenau und kenntnisunabhängig gilt. In 2012 erworbene Fahrzeuge verjähren je nach Kaufdatum in 2022! Wir empfehlen daher eine zeitnahe Prüfung.

Durch Urteil oder Vergleich konnten wir bereits für mehrere hundert VW, Audi, Porsche oder Mercedes- Geschädigte Schadenersatzansprüche entweder mit dem Ergebnis einer Rückabwicklung oder einer Einmalzahlung durchsetzen. Wir freuen uns, wenn wir auch Sie kostenlos über Ihre Möglichkeiten und die Höhe Ihrer Ansprüche beraten dürfen. Sollte Ihr Fahrzeug betroffen sein und unsere Prüfung ergeben, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfolgversprechend ist, umfasst unser Serviceangebot auch eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Kontakt

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Fax: +49 711 410 191-80
kanzlei@johstrichter.de

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