Der Anlagebetrugs bei Wirecard übertrifft in seinem Ausmaß jeden Anlageskandal der letzten Jahrzehnte. Am 22. Juni 2020 teilte Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung mit, dass Guthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Mrd. Euro„mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren“, was dann tatsächlich auch der Fall war. Innerhalb von nur zehn Tagen stürzte der Aktienkurs von € 104,00 auf € 1,28.
Zwischenzeitlich kam heraus, dass in den letzten Jahren und Monaten vor der Insolvenz systematisch Gelder abgezogen wurden. Weiterhin wurden eklatante Versäumnisse der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young bekannt. Diese hatten die Bilanzfälschungen – bewusst oder zumindest aber grob fahrlässig – übersehen und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin musste inzwischen erhebliche Fehler eingestehen, die weit über eine bloße Verletzung ihrer Aufsichtspøichten hinausgehen. Gegen E&Y und die BaFin bestehen nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten, Schadenersatzansprüche durchsetzen.
Sollte Ihnen als Inhaber von Wirecard-Aktien oder -Schuldverschreibungen ein Schaden entstanden sein, setzten wir gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern.
Die Anmeldung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter übernehmen wir gerne für Sie. Die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
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