1. Stimmt es, dass meine Beteiligung am Montranus Medienfonds zum Teil fremdfinanziert ist? Wieso ist mir dies über die Jahre nicht aufgefallen?
Ja, das ist richtig. Die Beteiligung wurde bei jedem Anleger ca. zur Hälfte der zu erbringenden Einlage obligatorisch von der Helaba Dublin finanziert. Viele Anleger wissen nicht, dass sie ein Darlehen zur Fremdfinanzierung aufgenommen haben. Die Raten auf Zinsen und Tilgung wurden direkt von den Fondsgesellschaften bezahlt, ohne dass hierüber die Anleger in Kenntnis gesetzt wurden.
2. Ist es richtig, dass ich meine „Beteiligung“ auch heute noch widerrufen kann?
Ja, das ist richtig. Das Widerrufsrecht besteht gegenüber der Helaba Dublin. Sie hat Ihnen keine Widerrufsbelehrung erteilt, die den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
3. Was ist die Rechtsfolge eines Widerrufs?
Rechtsfolge des Widerrufs ist, dass Sie Ihr Eigenkapital abzüglich bis heute erlangter Ausschüttungen zurückverlangen können und der Helaba Dublin aus dem Darlehen, soweit dieses noch nicht vollständig getilgt wurde, nichts mehr schulden.
4. Welche Schritte muss ich unternehmen, um meine Rechte zu wahren?
Dringend erforderlich ist es, dass Sie so schnell wie möglich den Widerruf erklären lassen. Wir erklären den Widerruf gerne für Sie!
5. Ich habe bislang noch nichts unternommen. Ist Eile geboten?
Als Anleger des Medienfonds Montranus II, bei welchem das Darlehen bereits zurückbezahlt ist, sollten Sie jetzt handeln. Andernfalls könnten Ihre Rechte bei längerem Zuwarten verwirkt sein. Bei Montranus I muss im Einzelfall abgewogen werden, ob ein rechtliches Vorgehen noch Sinn macht. Der Fonds hat das Darlehen schon seit längerer Zeit zurückbezahlt.
6. Ich habe bereits viele Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien und Verbrauchervereinen bekommen, welche mit außergerichtlichen Erfolgen werben. Stimmt das?
Uns ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Helaba Dublin außergerichtlich verglichen hat. Die Einreichung einer Klage ist deshalb nötig, hat aber überdurchschnittliche Erfolgsaussichten.
7. Was kostet mich ein Prozess?
Die Kosten und Gebühren eines Prozesses bestimmen sich nach dem zugrunde liegenden Streitwert anhand des GVG und des RVG. Gerne legen wir Ihnen nach Mitteilung Ihrer Beteiligungshöhe die Kosten und Gebühren näher dar. Sollten Sie trotz der guten Erfolgsaussichten selbst nicht in Vorleistung treten wollen, können Sie das Kostenrisiko eines Prozesses vollständig abgeben. Unsere Kanzlei arbeitet mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammen, die bereits zahlreiche Prozesse von Montranus-Anlegern finanziert hat.
8. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, welche Versicherungsbedingungen Sie mit ihr vereinbart haben. Grundsätzlich gilt: je älter Ihr Versicherungsvertrag ist, umso höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Gerne bemühen wir uns für Sie um eine Deckungszuage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür benötigen wir neben einer Kopie der Beitrittserklärung den Name der Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Versicherungsvertragsnummer.
9. Welches Gericht ist für mich zuständig?
Rufen Sie uns an, dann können wir Ihnen sofort mitteilen, welches Gericht für Sie zuständig ist.
10. Können Sie mich auch vertreten, wenn ich nicht in Stuttgart und Umgebung wohne?
Selbstverständlich, wir vertreten Anleger seit vielen Jahren im gesamten Bundesgebiet.
11. Haben andere Anleger schon Recht bekommen?
Über 150 Anlegern konnten wir zu ihrem Recht (und Geld) verhelfen.
12. Gibt es eine Garantie, dass ich mein Geld wieder bekomme?
Eine Garantie kann es bei einem Gerichtsverfahren nicht geben. Wer Ihnen das versichert handelt unseriös. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage, die in letzten Jahren durch zahlreiche Urteile belegt wurde, bestehen aber weit überdurchschnittlich gute Erfolgsaussichten. Unser Vorgehen führte stets zum Erfolg.
13. Welche Gerichte haben schon zugunsten von Anlegern entschieden?
Wir haben deutschlandweit zahlreiche Prozesse mit positivem Ausgang geführt. Rufen Sie uns an. Wir teilen Ihnen gerne mit, ob unter den von uns geführten Verfahren eines ist, dessen Gericht auch für Ihren Rechtsstreit zuständig wäre.
14. Welche Erfahrungen können Sie aufweisen?
Wir haben bisher mehr als 200 Montranusanleger vertreten und hierzu deutschlandweit über 150 Prozesse rechtskräftig abgeschlossen. Die Zahl steigt stetig an. Drei der von uns geführten Verfahren waren beim Bundesgerichtshof anhängig. Der Senat äußerte sich im Sinne der Anleger zur Rechtslage. Eine schriftliche Entscheidung wurde bislang durch die Bank bewusst vermieden.
15. Ich habe noch weitere Fonds, welche ich (zum Teil) finanziert habe. Kann ich dort auch den Widerruf erklären?
Das hängt von der erteilten Widerrufsbelehrung sowie der zeitlichen Einordnung der Verträge ab. Gerne beraten wir Sie hierzu.
01.07.2014