Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen Daimler (Mercedes Group AG) nur noch bis 12.7.2022 möglich!

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Gegen die Mercedes Group AG läuft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Az. 24 MK 1/21, zuvor 16a MK 1/21, ein Musterfeststellungsklageverfahren. Gegenstand des Verfahrens sind Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasnachbehandlung bei den GLK- und GLC-Modellen, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde und die von den Rückrufbescheiden des Kraftfahrtbundesamtes umfasst sind.

Konkret handelt sich um folgende Modelle:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 220 BlueTec 4Matic

GLK 250 BlueTec 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

Das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart hat per Beschluss vom 24.03.2022 den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 12.07.2022 anberaumt. Betroffene Fahrzeugeigentümer, die gegen die Mercedes Group selbst noch nicht geklagt und sich auch noch nicht am Musterklageverfahren beteiligt haben, können ihre Forderung nunmehr lediglich bis einschließlich 11.07.2022 in dem Musterklageverfahren anmelden.

Die Anmeldung muss somit spätestens am 11.07.2022, 24:00 Uhr, beim Bundesamt für Justiz eingehen. Nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung ist eine Beteiligung am Musterklageverfahren nicht mehr möglich.

Zum Prozedere: Verbraucher können sich der Musterklage selbst anschließen. Ein Rechtsanwalt muss hierfür nicht zwingend beauftragt werden. Dennoch ist es zu empfehlen, diese von einem rechtskundigen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, um eine fehlerhafte Anmeldung auszuschließen zu können.