Daimler/Mercedes-Benz

 

Musterfeststellungsklage: Schadensersatz für Ihren Mercedes-Diesel!

  • Wir prüfen kostenlos, ob die Teilnahme an der Daimler-Musterklage für Sie sinnvoll ist.
  • Wir tragen Sie ins Klageregister ein.
  • Sollte die Musterklage nicht in Betracht kommen, können wir Ihren Anspruch ohne Kostenrisiko in einer Einzelklage durchsetzen.

Als erfahrene und renommierte Kanzlei mit Sitz in der Automobilhauptstadt Stuttgart haben wir uns auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Daimler im Zusammenhang mit dem Abgasskandal spezialisiert. Aufgrund unserer Expertise aus mehr als 500 Klageverfahren und unserer unmittelbaren Nähe zum Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart, die für sämtliche Klagen gegen Daimler zuständig sind, können wir schnell und zuverlässig eine fundierte Einschätzung zu Ihrem Anliegen abgeben und dieses erfolgreich umsetzen.


1. Rechte von Mercedes Benz-Besitzern bei verbindlichem Rückruf

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich in Ihrem Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits hunderttausende Fahrzeuge von Daimler zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Weitere Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts werden folgen. Die Überprüfung vieler Fahrzeugmodelle auf Unregelmäßigkeiten des Emissionskontrollsystems steht noch aus.


Aktuell sind folgende Fahrzeuge von Daimler von einem verbindlichen Rückruf betroffen:

  • Mercedes-BenzGLE 250 d 4MATIC,

150kW, OM651, Euro 6 W, 01.07.2015 – 31.05.2017,

  • Mercedes-BenzC 180 BlueTEC, C 180d, C 200 BlueTEC, C 200d,

85, 100kW, OM 626, Euro 6 W, 01.08.2014 – 31.05.2018,

  • Mercedes-BenzC 300 BlueTEC Hybrid, C 300 h,

150kW, OM 651, Euro 6 T Euro 6 W, 01.06.2014 – 30.09.2016,

  • Mercedes-BenzE 250 CDI 4MATIC,

150kW, OM 651, Euro 5, 03.11.2010 – 12.09.2011,

  • Mercedes-BenzE 350 BlueTEC, E 350 d,

185, 190kW, OM 642, Euro 6 T Euro 6 W, 01.02.2013 – 31.12.2016,

  • Mercedes-BenzG 350 d,

180kW, OM 642, Euro 6 W, 01.09.2015 – 31.12.2015,

  • Mercedes-BenzGLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC,

125, 120, 150kW, OM 651, Euro 6 W, 01.06.2015 – 30.11.2016,

  • Mercedes-BenzGLE 250 d,

150kW, OM651, Euro 6 W, 01.07.2015 – 31.05.2018,

  • Mercedes-BenzGLE 350d 4MATIC, GLS 350d 4MATIC,

190kW, OM642 NAG3, Euro 6 W, 01.07.2015 – 30.11.2017,

  • Mercedes-BenzGLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4MATIC,

100, 105, 125, 120kW, OM 651, Euro 5 F Euro 5 J, 2012-2015,

  • Mercedes-BenzGLK 220 BlueTEC 4MATIC, GLK 250 BlueTEC 4MATIC,
  • 125, 120, 150kW, OM 651, Euro 6 T, 01.06.2012 – 31.05.2015,
  • Mercedes-BenzML 250 BlueTEC 4MATIC,
    150kW, OM 651, Euro 6 T Euro 6 W, 01.08.2011 – 30.06.2015,
  • Mercedes-BenzML 350 BlueTEC 4MATIC, GL 350 BlueTEC 4MATIC,
    190kW, OM642 NAG2, Euro 6 Q Euro 6 T Euro 6 W, 01.06.2012 – 31.05.2015,
  • Mercedes-BenzS 300 BlueTEC Hybrid, S 300 h,
    150kW, OM 651, Euro 6 T Euro 6 W, 01.12.2013 – 30.09.2016,
  • Mercedes-BenzS 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC, S 350 d 4MATIC,
    190kW, OM 642, Euro 6 T Euro 6 W, 01.07.2013 – 31.01.2017,
  • Mercedes-BenzSLK 250 d, SLC 250 d,
    150kW, OM 651, Euro 6 W, 01.06.2015 – 31.08.2017,
  • Mercedes-BenzC 220 CDI, C 250 CDI,
    125, 120, 150kW, OM 651, Euro 5, 2008 – 2011,
  • Mercedes-BenzE 220 CDI, E 250 CDI,
    120, 125, 150kW, OM 651, Euro 5, 2008 – 2011,
  • Mercedes-BenzE 200 CDI,
    100kW, OM 651, Euro 5, 2008 – 2011,
  • Mercedes-BenzE 220 CDI,
    120, 125kW, OM 651, Euro 5, 2008 – 2011,
  • Mercedes-BenzE 250 CDI,
    150kW, OM 651, Euro 5, 2008 – 2011,
  • Mercedes-BenzSprinter,
    95, 105, 120kW, OM 651, Euro 6 W, 01.07.2015 – 31.08.2018,
  • Mercedes-BenzV-Klasse, Vito, Vito Tourer, Marco Polo,
    140, 120, 100kW, OM 651, Euro 6 W, 01.03.2014 – 31.05.2018,
  • Mercedes-BenzVito, Vito Tourer, Marco Polo,
    65, 84kW, OM 622, Euro 6 W, 05/2015-08/2018,
  • Mercedes-BenzVito, Vito Tourer, Marco Polo,
    65, 84kW, OM 622, Euro 6 Y, 06/2016-08/2018,
  • Mercedes-BenzVito, Vito Tourer,
    140, 120, 100kW, OM 651, Euro 6 Y, 01.09.2014 – 30.09.2016

Um was für Abschalteinrichtungen es sich im Einzelnen handelt und wie diese funktionieren, hat bisher weder Daimler noch das Kraftfahrt-Bundesamt preisgegeben. Nach unseren Erkenntnissen hat jedoch Daimler eine sogenannte Solltemperatur– und Kühlerjalousie-Regelung verwendet, um die Emissionswerte auf dem Prüfstand einhalten zu können. Neben den durch das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat Daimler außerdem unstreitig ein temperaturabhängiges Abgasrückführungssystem in ihre Fahrzeuge installiert, das auch als „Thermofenster“ bezeichnet wird. Daimler hat eingeräumt, dass zumindest die von ihr bis 2016/2017 hergestellten Fahrzeuge über ein „Thermofenster“ verfügen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.12.2020, Rechtssache C-693/18) und des BGH (Beschluss vom 19. 01.2021 – VI ZR 433/19) stellt das Thermofenster ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.


2. Rechte von Mercedes Benz-Besitzern bei freiwilliger Serviceaktion

Daimler hat durch ihr Angebot, im Rahmen einer „freiwilligen Servicemaßnahme“ die Motorsteuersoftware von mehr als drei Millionen Dieselfahrzeugen zu aktualisieren, für eine erhebliche Verunsicherung gesorgt. Es muss ernsthaft befürchtet werden, dass Daimler in nahezu sämtliche Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs OM 651 und OM 642 unzulässige Abschalteinrichtungen installiert hat.

Daimler hat bisher stets betont, dass Fahrzeuge, für die ein Update der Motorsteuersoftware freiwillig angeboten werde, nicht von dem Abgasskandal betroffen seien. Diese Fahrzeuge unterlägen keinem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Das Update erfolge allein zum Wohle des Diesels und der Umwelt.

Den Verdacht, dass dies so nicht richtig sein kann, haben bereits viele Halter nach Durchführung der „freiwilligen Servicemaßnahme“ geäußert. In vielen Fällen machen die Fahrzeuge nach dem Update Probleme. So gibt es im Internet zahlreiche Berichte von Dieselfahrern, die nach Software-Updates von kaputten Abgasrückführungsventilen oder von einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch berichten.

Kein Vertrauen in diese Maßnahme besteht aber spätestens, seitdem Daimler in Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt für den Fahrzeugtyp Mercedes Benz GLK zunächst das Aufspielen eines Updates der Motorsteuersoftware im Rahmen der „freiwillige Servicemaßnahme“ angeboten hatte, welches später dann aufgrund eines verbindlichen Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts zwangsweise durchgeführt werden musste. Hierüber hat die Süddeutsche Zeitung am 28.02.2020 umfassend berichtet. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass sowohl das Update, welches Daimler im Rahmen der „freiwilligen Servicemaßnahme“ angeboten hat, als auch das Update, das Daimler aufgrund der Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts aufspielen musste, identisch sind. Ohne ihre Kunden hierüber in Kenntnis zu setzen, hat somit Daimler bereits im Rahmen der „freiwilligen Serviceaktion“ die vom Kraftfahrt-Bundesamt beanstandete unzulässige Abschalteinrichtung klammheimlich beseitigt.

Ebenso wie Mercedes-Besitzer, zu deren Fahrzeug ein verbindlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts besteht, können auch Sie Schadensersatzansprüche aus Delikt gegenüber Daimler und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn Ihnen ein Update der Motorsteuersoftware im Rahmen einer „freiwilligen Servicemaßnahme angeboten wurde. Wie oben dargelegt, bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass Daimler auch in Fahrzeuge ohne verpflichtenden Rückruf unzulässige Abschalteinrichtungen installiert hat.

Sollten Sie Interesse an einer Beratung haben, können Sie uns gerne anrufen. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Ansprechpartner: Rechtsanwälte Florian Johst, Anja Richter und Sabine Odenwald

Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen Daimler (Mercedes Group AG) nur noch bis 12.7.2022 möglich!

[...]

Gegen die Mercedes Group AG läuft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Az. 24 MK 1/21, zuvor 16a MK 1/21, ein Musterfeststellungsklageverfahren. Gegenstand des Verfahrens sind Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasnachbehandlung bei den GLK- und GLC-Modellen, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde und die von den Rückrufbescheiden des Kraftfahrtbundesamtes umfasst sind.

Konkret handelt sich um folgende Modelle:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 220 BlueTec 4Matic

GLK 250 BlueTec 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

Das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart hat per Beschluss vom 24.03.2022 den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 12.07.2022 anberaumt. Betroffene Fahrzeugeigentümer, die gegen die Mercedes Group selbst noch nicht geklagt und sich auch noch nicht am Musterklageverfahren beteiligt haben, können ihre Forderung nunmehr lediglich bis einschließlich 11.07.2022 in dem Musterklageverfahren anmelden.

Die Anmeldung muss somit spätestens am 11.07.2022, 24:00 Uhr, beim Bundesamt für Justiz eingehen. Nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung ist eine Beteiligung am Musterklageverfahren nicht mehr möglich.

Zum Prozedere: Verbraucher können sich der Musterklage selbst anschließen. Ein Rechtsanwalt muss hierfür nicht zwingend beauftragt werden. Dennoch ist es zu empfehlen, diese von einem rechtskundigen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, um eine fehlerhafte Anmeldung auszuschließen zu können.