22.09.2015 – Nach der aktuellen Sachlage bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die Volkswagen AG ihren Aktionären wegen Verletzung von Publizitätspflichten auf Schadensersatz haftet. Die Aktiengesellschaft hat ihre Aktionäre nicht über den Manipulationsverdacht informiert, der bereits im Dezember 2014 gegen die Volkswagen Gruppe erhoben wurde. Wie sich zeigt, hat hierdurch die Volkswagen AG ihren Aktionären Informationen vorenthalten, die für die Entwicklung der Aktienkurse eine besondere Bedeutung haben. Der Aktienkurs fiel nach Veröffentlichung der Manipulation in den letzten beiden Tagen ins Bodenlose.
Hintergrund
Volkswagen hat eine spezielle Software eingesetzt, um die offizielle Messung des Schadstoffausstoßes bei seinen Dieselautos zu manipulieren. Das teilte die Environmental Protection Agency (Epa) am Freitag in Washington mit. Volkswagen hat den Vorwurf mittlerweile eingeräumt und mitgeteilt, dass in über 11 Millionen Fahrzeuge das Programm installiert wurde.
Die betroffenen Fahrzeuge haben ein Programm, das die Abgasbegrenzung beim normalen Fahren ausschaltet und bei Abgastests anschaltet. Laut Epa erkennt eine „hochentwickelte Software“ von Volkswagen, ob Autos behördlichen Tests unterzogen werden oder im Normalbetrieb unterwegs sind. Epa nennt sie „Defeat Device“, Abschalteinrichtung. Bei offiziellen Emissionstests, die das Programm an Parametern wie Steuerradwinkel und Geschwindigkeit erkennt, würde es das Abgaskontrollsystem aktivieren. Folge solcher Manipulationen sei, dass die Autos für den Umweltschutz festgesetzte Emissionslimits um das bis zu 40-fache übertreffen könnten.
Verletzung von Ad-Hoc-Publizitätspflichten
Nach unserer Einschätzung hat die Volkswagen Gruppe ihre Pflicht zur Information über den Manipulationsverdacht im Dezember 2015 verletzt, als sie es unterlassen hat, eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Nach der bisherigen Sachlage hätte die Volkswagen AG zumindest Kenntnis von dem Manipulationsverdacht haben müssen. Aus einem an Volkswagen gerichteten Schreiben des Air Resources Board vom 19.09.2015 ist zu entnehmen, dass bereits im Dezember 2014 das Manipulationsprogram identifiziert wurde und entfernt werden sollte. Genauere Informationen hierzu werden sicherlich in den nächsten Tagen folgen.
Wir empfehlen jedem Aktionär, der aufgrund der jüngsten Kurseinbrüche einen Schaden erlitten hat, sich anwaltlich beraten zu lassen. Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenfrei.