Widerruf von Krediten: Regierung plant Begrenzung

26.10.2015 – Die Ablösung älterer Kredite zugunsten günstigerer Zinsen ohne Vorfälligkeitsentschädigung könnte bald schwieriger werden. Der Widerruf von bestehenden Immobiliendarlehen soll nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nur noch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis Mitte 2016, möglich sein.

Hintergrund

Kreditnehmer, die zur Finanzierung ihrer Immobilie einen langjährigen Kredit aufgenommen haben, zahlen trotz weltweit gesunkener Zinsen nach wie vor bis zu 7% Zinsen p.a. an ihre Bank. Die Kreditinstitute kommen ihren Kunden trotzdem nicht entgegen und entlassen diese regelmäßig nur gegen eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung aus dem bestehenden Vertrag. Eine Umschuldung macht deshalb nur in den wenigsten Fällen wirtschaftlich Sinn. Die günstigeren Zinsen eines Neuvertrages werden durch die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung meistens aufgefressen oder übersteigen diese sogar. Vorfälligkeitsentschädigungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg in Deutschland im europaweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Der Gesetzgeber sah bislang dennoch keine Veranlassung, diese hohen Gebühren zu deckeln.

Bei vier von fünf Verträgen ist der Widerruf bis heute möglich

Die Möglichkeit, sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung von dem Vertrag zu lösen oder die bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern besteht dann, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei Darlehensverträgen, die zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, ist das in 4 von 5 Fällen anzunehmen. Die Zahl der erklärten Widerrufe und Klagen ist in den vergangenen Jahren dementsprechend hoch. Insgesamt soll es nach Ermittlungen von Verbraucherschützern um ein Volumen über 1,6 Billionen Euro gehen.

Aktueller Beschluss der Bundesregierung

Medienberichte zufolge plant die Bundesregierung nun, das Widerrufsrecht im Verbraucherkreditrecht einzuschränken. Ein Gesetzesentwurf, der eine EU Richtlinie für mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit bei Immobilienkrediten umsetzt, sieht für Altverträge gleichzeitig eine Fristenregelung vor, wonach ein Widerruf drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr möglich ein soll. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, bliebe Kreditnehmern nicht mehr viel Zeit, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Als maßgeblicher Zeitpunkt für eine Widerrufsmöglichkeit steht konkret der 21.06.2016 im Raum. Davon, dass das Gesetz die erforderliche Mehrheit von Bundestag und Bundesrat erhält, muss derzeit ausgegangen werden. Die große Koalition hat sich offenbar bereits auf eine entsprechende Begrenzung des Widerrufsrechts verständigt. Als auf das Bankrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei rechnen wir in den nächsten Monaten mit einem hohen Arbeitsaufkommen in diesem Bereich. Kreditnehmer sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten deshalb frühzeitig prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne!  

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