14.07.2014 – Für Kreditnehmer, die vor der aktuellen Niedrigzinsperiode ein Darlehen mit einer längeren Laufzeit aufgenommen haben, besteht die Möglichkeit, ihr Darlehen ohne Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umzuschulden. Im Ergebnis können Kreditnehmer ihre Zinslast dauerhaft senken und die an die Bank geleisteten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Grundlage hierfür ist, dass die Widerrufsbelehrungen bei der überwiegenden Anzahl von Verbraucherdarlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir in diesem Bereich bearbeitet haben, gehen wir davon aus, dass Widerrufsbelehrungen bei ca. 70 % aller Verbraucherkreditverträge bankübergreifend erhebliche Fehler aufweisen. Darlehensnehmer können in all diesen Fällen ihre Kreditverträge widerrufen. Dies gilt selbst dann, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt oder durch einen neuen Kredit abgelöst wurde.
Immobilienkredite
Bei Immobiliendarlehensverträgen sind nach unserer Einschätzung ca. zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Auch hier besteht deshalb die Möglichkeit, das aktuell niedrige Zinsniveau für eine Umschuldung zu nutzen.
Kreditnehmer sollten jetzt handeln
Wir haben in der Vergangenheit für zahlreiche Darlehensnehmer eine kostengünstige Umschuldung ihrer Kredite erreicht. Alle Darlehensnehmer, die nach November 2002 einen Kredit für private Zwecke aufgenommen habe, sollten die Widerrufsbelehrung zu ihrem Darlehen überprüfen lassen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag widerrufen und das Darlehen zu den aktuellen Konditionen umgeschuldet werden. Dies sollte jedoch erst erfolgen, wenn eine Anschlussfinanzierung eines anderen Kreditinstituts gesichert ist.