Der Verdacht erhärtet sich
Der Dieselskandal des VW-Konzerns befindet sich auf dem Höhepunkt seines Ausmaßes. Nach der Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG, Prof. Dr. Martin Winterkorn, wurde am 30.07.2019 durch die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Audi AG, Prof. Rupert Stadler, erhoben. Dadurch wird es immer wahrscheinlicher, dass sowohl VW als auch Audi ihre Kunden frühzeitig gezielt und zum Zweck der eigenen Gewinnmaximierung getäuscht haben.
Rücktritt nur noch bis zum 30.09.2019 möglich
Sofern Sie ebenfalls ein betroffenes Fahrzeug der Marke VW, Audi, SEAT oder Skoda erworben haben und sich deshalb der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Anmeldung Ihres Anspruchs bis spätestens 30.09.2019 zurückzunehmen und Ihren Anspruch in einer Einzelklage weiterzuverfolgen. Hierzu haben Sie 6 Monate nach dem Rücktritt Zeit. Andernfalls sind Sie an das Musterverfahren, welches vor dem OLG Braunschweig geführt wird, noch viele Jahre gebunden, ohne dass für Sie die Möglichkeit besteht, aus dem Verfahren auszusteigen.
Kein Ende des Musterverfahrens in Sicht
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das OLG Braunschweig der Klage des Musterklägers nicht ohne Weiteres stattgeben wird, zumal das OLG Braunschweig schon einmal zugunsten von VW und gegen die Autofahrer entschieden hat. Dagegen haben viele andere Gerichte in Deutschland, wie bspw. das OLG Karlsruhe, das OLG Koblenz, das OLG Köln gegen VW und für die Autofahrer positive Urteile gefällt.
Auch ist ein zeitnahes Ergebnis in weite Ferne gerückt. Experten gehen davon aus, dass eine rechtskräftige und damit verbindliche Entscheidung nicht vor 2023 erfolgen wird. Doch damit nicht genug. Auch wenn den Musterklägern letztlich Recht gegeben werden wird, erhalten Sie trotz Ihrer Anmeldung nicht automatisch Schadensersatz, sondern müssen Ihre Ansprüche nochmals gesondert durchsetzen.
Setzen Sie Ihre Ansprüche jetzt erfolgreich durch
Handeln Sie deshalb vor Ablauf der Frist am 30.09.2019. Im Wege der Einzelklage können Sie Ihren Anspruch in wenigen Monaten erfolgreich durchsetzen. Wir verfügen über fundierte Erfahrungen in über 800 VW-Fällen, welche wir für unsere Mandanten deutschlandweit, aber auch und insbesondere in Stuttgart, erfolgreich bearbeitet haben.
Rufen Sie uns an. Wir können Ihnen mit Rat und Tat schnell und kompetent weiterhelfen.
Johst Richter Rechtsanwälte
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