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Johst Richter Rechtsanwälte - Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Rechtsanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht Stuttgart

Wir vertreten Sie deutschlandweit

Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir vertreten große, mittelständische und kleine Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung und Handel. Unsere Anwälte beraten Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei vertraglichen Strukturierungen, Strategien zur Haftungsvermeidung und unterstützen sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Wir vertreten unsere Mandanten in geschäftlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht

  • Recht der Personengesellschaften, insbesondere Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co KG, Partnerschaftsgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, stille Gesellschaft
  • Recht der Körperschaften und Kapitalgesellschaften, insbesondere eingetragener Verein (e.V.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Genossenschaft
  • Recht der Stiftungen und gemeinnütziger Vereinigungen
  • Beratung und Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Umwandlung, Ausgliederung von Unternehmensteilen
  • Private Unternehmensfinanzierung (Private Equity)
  • Unternehmensnachfolge, Mergers & Acquisitions
  • Beratung von Unternehmen in Krise und Sanierung

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Handelsrecht

  • Kaufrecht, insbesondere Entwicklung, Einkauf und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen einschließlich Sachmängelgewährleistung und Produkthaftung
  • Franchising, Handelsvertreter-, Lizenz- und Agenturverträge
  • E-Commerce, Internetrecht, IT-Recht, Softwareverträge
  • Transportrecht, insbesondere Frachtführer- und Speditionsverträge
  • Gestaltung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Wettbewerbs- und Markenrecht

Häufige Fragen (FAQ)

Das Handelsrecht vereinfacht den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten. Formvorschriften, Mängelgewährleistungsrecht und Vertragsgestaltung sind unter Kaufleuten flexibler. Allerdings entfällt so die Schutzwirkung einiger Vorschriften, weshalb der Kaufmann im Kaufrecht juristisch versiert sein sollte.
Eine Prokura ist eine umfassende, im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelte, Handlungsvollmacht. Sie kann von einem Kaufmann erteilt werden und berechtigt zur Vertretung in allen Rechtsgeschäften außer grundlegenden wie der Insolvenzanmeldung. Sie ist im Handelsregister eingetragen.
AGB sind unwirksam, wenn sie durch eine Abweichung vom Gesetz eine unangemessene Benachteiligung für die Gegenseite darstellen. Darüber hinaus hat das BGB einen Katalog ungültiger Klauseln gegen Verbraucher normiert.
Handelsvertreter sind selbständige Gewerbetreibende, die mit der Vermittlung von Geschäften vertraut sind. Darunter fallen zum Beispiel Maklern, Vertretern und Kommissionäre. Der Kooperationsvertrag, ob der Vertreter auf eigenen/fremden Namen/Rechnung auftritt, ist das maßgebliche Abgrenzungskriterium.
Franchisenehmer treten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er regelt sein Geschäft also selbstständig und zahlt dem Franchise-Geber eine Franchise-Gebühr. Handelsvertreter hingegen werden als Vertreter tätig und vermitteln entweder direkt oder indirekt ein Geschäft zwischen Auftraggeber und einem Dritten.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Sowohl ein Unternehmen ist aufgrund der Gesellschaftsform ein Formkaufmann als auch natürliche Personen durch das kaufmännische Ausmaß ihrer Tätigkeit (Organisation, Umfang). Dazu gehören auch die Urproduktion (Nutzung der Natur) und Dienstleistung. Die freien Berufe wie Arzt, Architekt oder Ingenieur sind keine Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
Kraft ihrer Rechtsform sind alle Handelsgesellschaften gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit den verschiedenen Gesetzen der Gesellschaftsformen, wie dem GmbHG automatisch Kaufmann. Daher spricht man vom sogenannten Formkaufmann.
Werden Ihre immateriellen Rechtsgüter verletzt oder liegt ein unlauterer Wettbewerb nach dem UWG vor, so können Sie zunächst Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu, soweit Sie einen Schaden erlitten haben.
Abmahnungen sind im gewerblichen Rechtsschutz üblich. Durch diese Form der außergerichtlichen Streitbeilegung können hohe Gerichts- und Verfahrenskosten umgangen und das Verfahren beschleunigt werden. Einigungen im Rahmen einer Abmahnung sind gerichtlich durchsetzbar.
Nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Verhalten eines Unternehmens auf dem Markt unlauter, wenn es unternehmerischer Sorgfalt nicht entspricht und der Verbraucher in seinem Verhalten stark beeinflusst wird, wie Irreführung, Schneeballsysteme oder aggressive Verkaufsmethoden.

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