Johst Richter Rechtsanwälte - Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Wir vertreten Sie deutschlandweit

Unsere Hilfe im Verkehrsrecht

Die Kanzlei Johst Richter ist Ihr Experte für das Verkehrsrecht. Ihr Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Mickert. Er ist mehr als 30 Jahre in diesem Bereich tätig.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Mickert nicht nur das nötige Wissen, um Ihr Mandat erfolgreich zu bearbeiten, sondern ist auch bestens vernetzt. Dadurch kann er die Schadensregulierung schnell und direkt abwickeln. So hat er beispielsweise einen Schadengutachter an der Hand, der Ihr verunfalltes Fahrzeug direkt bei Ihnen zu Hause oder dort, wo es aktuell steht, begutachten kann.

Begleitung nach einem Unfall

Nach einem Unfall sehen sich die Beteiligten häufig mit einem langwierigen juristischen Prozess konfrontiert. In diesen Prozess sind verschiedene Akteure involviert, wie Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter. Dieses komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten wird durch zahlreiche Gesetze bestimmt.

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und müssen Schäden regulieren lassen? Ist dabei entweder Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Falls die Versicherung nicht zahlt oder Sie Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei übernimmt die Schadensregulierung und wickelt den Unfall mit Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners ab. Insgesamt begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und sorgen für Ihr Recht.

Rechtlicher Beistand bei Verkehrsdelikten

Handlungen im Straßenverkehr können schnell als Straftaten gewertet werden. Selbst eine einfache Lichthupe kann als Nötigung gelten. Bei Ordnungswidrigkeiten wird regelmäßig ein Bußgeld verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) einleiten.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder sich im Straßenverkehr strafbar gemacht haben, ist es wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Als juristischer Laie können Sie leicht Fehler machen, die sich später negativ auf das Verfahren auswirken können. Wenden Sie sich daher frühzeitig an einen Anwalt, der Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung gibt und Sie während des Prozesses begleitet.

Entzogene Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen zuständig. Eine Entziehung kann in Fällen von bestimmten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgen. Dabei werden Faktoren wie die Schwere des Verstoßes oder die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein berücksichtigt. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg führt ein Fahreignungsregister, das bei einem hohen Punktestand oder wiederholten Verstößen zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder eine MPU droht, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Bußgeldsachen

Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Jedoch ist nicht jeder Bußgeldbescheid rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, zum Beispiel wenn „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungs-register sparen.

Wir überprüfen Bußgeldbescheide und können Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an uns, damit wir Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten können.

Kaufrecht und Sachmängelhaftung

Bei Kaufverträgen über neue als auch gebrauchte Fahrzeuge gibt es oftmals Streitigkeiten, wenn nachträglich Mängel auftreten. Befinden Sie sich in einer Situation, in der Sie mit Gewährleistungsansprüchen für Ihr gebrauchtes Fahrzeug konfrontiert sind oder der Verkäufer Ihnen Mängel verschwiegen hat? In solchen Situationen ist es ratsam, sich auf der rechtlich sicheren Seite zu befinden. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und gegebenenfalls weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Verkäufern, Versicherungen oder anderen Dritten übernehmen. Zudem arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ihre Ansprüche außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich geltend machen zu können.

 

Zusätzlich unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Gestaltung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Tätigkeit orientiert sich dabei immer an der neuesten Rechtsprechung. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Unser Anwalt für Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Mickert ist Ihr Experte für das Verkehrsrecht. Mit seiner mehr als 30-jährigen Erfahrung in diesem Bereich verfügt er über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Ihr Mandat erfolgreich abzuschließen.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit ist Herr Mickert bestens vernetzt. Dadurch kann er die Schadensregulierung mit Versicherungen, die Beauftragung von Gutachtern oder die Auseinandersetzung mit Behörden schnell und direkt abwickeln.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Verkehrsrecht wird zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschieden. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten verhandelt und können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können von den zuständigen Behörden mit Geldbußen oder im schlimmsten Fall auch mit einem Fahrverbot belegt werden. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist in diesem Zusammenhang ebenfalls möglich.
Es empfiehlt sich, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und lediglich Ihre persönlichen Daten anzugeben. Indem Sie sich äußern, können Sie sich selbst belasten und die Lage verschlimmern.
Personen, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Gründe ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, sind berechtigt, die Aussage zu verweigern. Hierdurch wird vermieden, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belasten müssen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen wie zum Beispiel Fahrverbote und Punkte. Es ist möglich, Einsicht in das Register zu beantragen. Die Eintragungen werden jedoch bestimmten Tilgungsfristen unterworfen.
Die MPU, auch bekannt als „Idiotentest“, ist ein dreistufiges Verfahren zur Überprüfung der Eignung einer Person für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Behörden können die Durchführung einer MPU bei bestimmten Anlässen anordnen, wie z.B. bei Verkehrsstraftaten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen sicherheitsrelevanten Bedenken.
Wenn bei einem Unfall der Schädiger gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten bezahlen muss, aber später von dem bei ihr versicherten Schädiger die Summe zurückfordern kann.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es ratsam, die Polizei zu rufen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, um die gesetzliche Meldepflicht zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten oder schadensersatzpflichtig machen. Es ist wichtig, den Unfallhergang und die entstandenen Schäden möglichst detailliert zu dokumentieren, um später eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfallschaden das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, die den Schaden repariert. Sie können dies gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn jedoch die eigene Versicherung des Schädigers den Schaden reguliert, kann eine Werkstattbindung bestehen, wenn diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Das Bußgeldverfahren wird vorläufig mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids beendet. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Beim Kauf eines Autos haben Sie als Käufer die üblichen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Wenn Sie das Auto jedoch leasen, gelten in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Wenn Sie das Auto von einer Privatperson kaufen, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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