Nutzungsausfallschaden
Für viele Menschen ist das Fahrzeug ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Besonders frustrierend ist es, wenn dieses durch einen Unfall nicht mehr fahrbereit ist, während das Leben jedoch weitergeht. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Nutzungsausfallschaden. Dieser ermöglicht es Ihnen, von Ihrer Versicherung entweder eine tägliche Entschädigung zu erhalten, bis Sie wieder Zugriff auf Ihr Fahrzeug haben, oder alternativ die Kosten für einen Mietwagen übernehmen zu lassen. Der Höchstbetrag, den Sie als tägliche Entschädigung geltend machen können, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Alter des Fahrzeugs.
Personenschaden
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit einem ständigen Risiko verbunden, nicht unversehrt ans Ziel zu kommen. In den meisten Fällen verläuft unsere Fahrt ohne Zwischenfälle, doch leider gibt es immer wieder Ausnahmen, bei denen wir in Unfälle verwickelt werden – sei es aufgrund unseres eigenen Fehlverhaltens oder durch das Verschulden eines anderen. Wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden kommt, die nicht von Ihnen selbst verursacht wurden, ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht für Böblingen unterstützen zu lassen.
Schadenmanagement für Autohäuser und Flottenmanager
Gerade in der Autobranche ist es wichtig, einen verlässlichen juristischen Partner an der Seite zu haben, der schnell und unkompliziert handelt. Unsere Kanzlei übernimmt deutschlandweit für Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparkmanager die Abwicklung von Unfällen und Schadenregulierungen. So entlasten wir nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter.
Schmerzensgeld
Ein Unfall ist immer ein traumatisches Ereignis. Kein Geld der Welt kann den Schmerz und den Schrecken vollkommen auslöschen, aber eine Schmerzensgeldzahlung kann Ihnen dabei helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten und Ihre gesundheitlichen sowie finanziellen Belastungen zu lindern.