Die Zinsen sind niedrig, der Immobilienmarkt boomt. Was läge näher, als selbst in feste Werte zu investieren? Doch Vorsicht, nicht alles was glänzt, ist Gold.
Die erste „Schrottimmobilienwelle“ hatte nach der Wiedervereinigung Anfang der 90er Jahre ihren Höhepunkt. Sie brachte zahlreiche Käufer an den Rand des Ruins. Bauherren, Vermittler und Banken hatten sich in sog. Strukturvertrieben zusammengeschlossen und potentiellen Kunden Wohnungen als „Rundumsorglospaket“ verkauft. Vorausgegangen war häufig ein sogenannter „cold call“, also ein Anruf mit dem Ziel, einen Besprechungstermin zu erhalten. In den Terminen, die entweder bei den Käufern zuhause oder im Büro der Vermittler stattfanden, wurde den Interessenten der Erwerb dann schmackhaft gemacht. In den Vordergrund wurden bei den Verkaufsgesprächen regelmäßig die Altersvorsorge, die steuerlichen Effekte sowie die gewinnbringende Veräußerungsmöglichkeit nach 10 Jahren gestellt. Mit Ausnahme der Käufer verdienten alle Beteiligten hiermit eine Menge Geld. In den Kaufpreisen waren so hohe Provisionen eingepreist, dass diese regelmäßig das Doppelte des Immobilienwertes betrugen.
Nachdem die erste Welle abgeflacht war, gab es Anfang 2000 die zweite Bewegung. Die Beteiligten auf Anbieterseite wollten weiteres Geld verdienen und bauten auf eine neue Generation von unwissenden und unerfahrenen Anlegern. Während in den 90er Jahren oftmals Bruchbuden mit schlechter Bausubstanz verkauft wurden, lag der Fokus bei der zweiten Welle auf denkmalgeschützten und sanierten Objekten. Gleich blieb die maßlose Überteuerung aufgrund eingepreister Provisionen. Als Reaktion auf die verschärfte Rechtsprechung wurden die Provisionen angepasst. Die für eine sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises erforderliche Höhe wurde deshalb regelmäßig knapp unterschritten.
Für aufmerksame Beobachter des Immobilienmarkts zeichnet sich aktuell bereits eine dritte Welle ab. Aufgrund der Schwierigkeiten der Anleger ihr Geld in werthaltige Anlagen zu investieren, gelingt es den Vertrieben weiterhin stark überteuerte Wohnungen zu verkaufen.
Wenn Sie Eigentümer einer sogenannten Schrottimmobilie sind, kontaktieren sie uns. Wir können Ihnen schnell und kompetent Wege aufzeigen, wie Sie aus dieser Misere herausfinden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Erwerb der Immobilie rückgängig zu machen oder die aus dem Erwerb resultierenden Belastungen deutlich zu verringern. Ein Rechtsbehelf hierzu kann sich bspw. aus dem Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäß erteilter bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag ergeben.
Johst Richter Rechtsanwälte
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