Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young (E&Y) haftet Anlegern, die Ihr Geld in Aktien oder Schuldverschreibungen der Wirecard AG ivestiert haben, auf Schadensersatz.
Als die Geschäftspraktiken von Wirecard im Herbst 2019 immer stärker in die öffentliche Kritik gerieten, setzte sich ein großer Wirecard-Investor (Softbank) für eine Sonderprüfung durch KPMG ein. KPMG dokumentierte ein verheerendes Bild sowohl des internen Rechnungswesens als auch des Kontrollsystems bei Wirecard. Angebliche Guthaben des Unternehmens auf den Philippinen existierten nicht, Umsätze mit Partnerunternehmen im Nahen Osten und Asien waren ausgedacht. Es fehlten rund 1,9 Mrd. Euro.
Die früheren Prüfungsberichte von EY geben das bezeichnenderweise nicht wieder. Vielmehr erteilte EY den Fantasieberichten der Wirecard-Führung zehn Jahre lang, so zuletzt 2018, uneingeschränkt Testate. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass EY die Existenz der Beträge auf den Treuhandkonten auf den Philippinen – sei es aus Nachlässigkeit oder Berechnung – ausreichend geprüft hat. Kontoüberprüfungen sind jedenfalls existentieller Bestandteil des Prüfungswesens. EY hat ihre Pflichten somit zumindest in grob fahrlässiger Weise verletzt mit der Folge, dass viele Anleger, welche unter anderem auf die Prüfungen vertraut hatten, ihr Geld verloren haben.
Wie die Staatsanwaltschaft München Anfang Dezember 2020 bestätigte, wird zwischenzeitlich gegen frühere Wirtschaftsprüfer von EY strafrechtlich ermittelt.
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