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CSA - Insolvenzverwalter fordert weitere Raten

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Anleger sollen zusätzliche Zahlungen leisten

07.10.2021 – Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 GmbH & Co. KG erhalten derzeit Schreiben vom Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter fordert sie auf, die noch ausstehenden Raten zu bezahlen.
Nachdem die Anleger aufgrund der Insolvenz bereits einen Verlust ihrer bereits geleisteten Kapitalanlage hinnehmen mussten, verlangt nun der Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler weitere Zahlungen von den Anlegern, die sich dazu verpflichtet hatten, ihre Einlage in Raten zu erbringen. Die betroffenen Anleger sollen also zusätzliches Geld für eine bereits wertlose Beteiligung aufbringen.

Möglichkeiten der Schadensbegrenzung

Personen, die eine Zahlungsaufforderung vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, ob die Forderung berechtigt ist und ob es mögliche Gegenansprüche gibt.
Aufgrund der Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wurden beide Gesellschaften aufgelöst. Gemäß den Bestimmungen in den Gesellschaftsverträgen kann der Insolvenzverwalter grundsätzlich keine weiteren Zahlungen verlangen, da mit der Auflösung der Gesellschaften der Zweck der Gesellschaften entfallen ist.
Zusätzlich dazu haben die Geschäftsführer ab spätestens 2011 systematisch alle Anleger betrogen, weshalb diese bereits bei Offenlegung der kriminellen Machenschaften damals ihre Beteiligungen beendet hätten. Dadurch haben sich die Gesellschaften schadensersatzpflichtig gemacht, was auch den nun geltend gemachten Forderungen entgegengehalten werden kann.
Schließlich hat der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren trotz bestehender Einzugsermächtigungen keine weiteren Raten mehr eingezogen. Stattdessen hat er die Liquidation der Gesellschaften vorangetrieben und den Anlegern ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen – unabhängig davon, ob dieser positiv oder negativ ist – mitgeteilt. Daraufhin durften die Anleger darauf vertrauen, dass keine weiteren Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis bestehen. Die nun erfolgte Geltendmachung weiterer Raten ist daher als rechtsmissbräuchlich anzusehen.
Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile über 1000 CSA-Anleger. Viele konnten wir bereits erfolgreich unterstützen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um weitere Zahlungen zu vermeiden.

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