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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Alternative Investmentfonds (AIF Fonds) sind nicht-börsenabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in (Groß-)Projekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren. Die Beteiligung der Anleger erfolgt regelmäßig als Treuhandkommanditisten über Treuhandgesellschaften. Die Beteiligungssumme kann meistens als Einmalzahlung oder über Ratensparverträge mit monatlichen Ratenzahlungen erbracht werden.
Das Geld der Anleger wird dann den Fonds über Zwischengesellschaften in verschiedene Projekte, wie z.B. Immobilien investiert. Um die Beteiligung für Anleger attraktiv zu machen, werden oftmals gewinnunabhängige Ausschüttungen konzipiert und bezahlt. Die Anleger sind sich meistens nicht bewusst, mit welchem Kapitalrisiko eine solche Beteiligung verbunden ist.
Die rund 32.000 AIF Anleger der Project Immobiliengruppe, welche sich mit einem Investitionsvolumen über 1,4 Milliarden Euro in geschlossene Immobilienfonds der Project Gruppe beteiligt haben, bekommen das aktuell zu spüren. Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm von der Kanzlei Schulze & Braun teilte Anfang September diesen Jahres mit, dass 56 der 118 Objektgesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben. Die PROJECT Vermittlungs GmbH stellte am 14.08.2023 ebenfalls einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bamberg.
Abgesehen davon, dass keine Rendite mehr ausgeschüttet werden, ist das investierte Kapital insgesamt von Verlusten bedroht. Besonders bitter ist diese Entwicklung für Anleger, die einen Ratensparplan abgeschlossen haben. Sie zahlen jeden Monat weiterhin Geld ein, obwohl sie damit rechnen müssen, dass dieses voraussichtlich verloren ist.
Zusätzlich können die gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu einem Problem werden. Es wurde eine Rendite suggeriert, welche es nicht gab. Diese kann nun, je nach vertraglicher Ausgestaltung, zurückgefordert werden. Spätestens im Falle einer Insolvenz der Fonds wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese Ausschüttungen von den Anlegern zurückzuholen.
Betroffene Anleger sollten sich deshalb zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Ausstiegsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen beraten lassen. Neben Vertragsbeendigungen sind Schadenersatzansprüche gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche sowie Anlageberater- und Vermittler wegen Falschberatung bei Vertragsabschluss zu prüfen.
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