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Rechtsanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht - russische ADRs Stuttgart

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Umtausch russischer ADRs

Unsere Kanzlei arbeitet seit April 2022 an unterschiedlichen Lösungen, um unseren Mandanten beim Umtausch ihrer russischen ADR in Aktien zu helfen. Die Erfolge, die wir in den letzten Monaten erzielen konnten, sprechen für sich. Unsere Mandanten erhielten nach dem Umtausch ihrer ADR unter anderem Aktien von

  • Gazprom
  • Lukoil
  • Nornickel
  • Rosneft
  • Tatneft
  • Mobile Telesystem

(nicht abschließend) mit einem Gesamtwert von über € 70 Mio. auf ihren Depots gutgeschrieben.

 

Inhabern von russischen ADRs bieten wir weiterhin ab einem Umtauschvolumen von € 50.000,00 unsere Unterstützung an. Für unsere Mandanten ermöglichen wir die Eröffnung eines Depots mit Zugang zur russischen Verwahrstelle NSD und unterstützen bei den notwendigen Erklärungen und Anträgen und weisen auf wichtige Fristen hin.

Die deutsche Bundesbank als auch die österreichische Nationalbank hatten Anfang September eine Frist bis zum 25.09.2023 bekannt gegeben, innerhalb welcher ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Tausch gestellt werden konnte. Nur mit der Bestätigung, dass ein solcher Antrag fristgerecht gestellt wurde, ist ein Tausch derzeit möglich. Wir gehen davon aus, dass mit weiteren EU- Sanktionspaketen nochmals die Möglichkeit geschaffen wird.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die Bücher der DR Emittentin BNY Mellon, zuständig für den Tausch von Gazprom, MMC Nornickel ADR alsbald öffnen. Diese ist bislang immer noch mit dem Abgleich ihrer Bücher beschäftigt, nachdem im Herbst 2022 die Möglichkeit bestand, die ADR direkt per Zwangskonvertierung in Russland umzutauschen. Zuletzt hatten nur die Bücher der Citibank und von JP Morgan geöffnet. Zum Jahresende 2023 konnte deshalb vor allem der Tausch von Lukoil, Tatneft, Rosneft und MTS ( nicht abschießend) beantragt werden, sofern alle Voraussetzungen vorlagen.

Betroffene ADR Inhaber, die bis jetzt untätig geblieben sind, sollten daher rechtzeitig ein „russisches Depot“ eröffnen und vorhalten. Dieses muss nicht zwingend bei einer russischen Bank/Broker sein, sondern kann auch im neutralen Ausland eröffnet werden – sofern es einen NSD Zugang hat. Wir bieten Anlegern je nach Umtauschvolumen verschiedene Möglichkeiten dazu an.

Rechtsgebiet

BK4

Rechtsanwälte

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