Der Abgasskandal betrifft mittlerweile eine Vielzahl von Automobilherstellern. Neben Volkswagen sind Dieselfahrzeuge der Marken Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Opel, Fiat und Iveco vom Abgasskandal betroffen. Je länger die Ermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamts dauern, umso deutlicher zeigt sich, dass Automobil- und Motorenhersteller offenbar nur durch den flächendeckenden Einsatz unzulässiger Abschalteinschaltungen in ihrer gesamten Dieselflotte die europaweit vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffemissionen während des Prüfzyklus NEFZ einhalten konnten. Dagegen übersteigen die Emissionswerte der Fahrzeuge im Straßenverkehr die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte um ein Vielfaches.
Zur Entfernung der Abschalteinrichtungen werden die Fahrzeughalter regelmäßig verpflichtet, ein Update der Motorsteuersoftware aufspielen zu lassen. Andernfalls droht der Entzug der Betriebszulassung. Durch diesen Eingriff in die Motorsteuertechnik können erhebliche Folgeprobleme entstehen. Diese reichen von einem höheren Verschleiß von einzelnen Bauteilen des Motors bis hin zum vollständigen Motorschaden. Daneben steigt regelmäßig der Kraftstoffverbrauch, wohingegen gleichzeitig die Fahrleistung abnimmt. Fahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind, erleiden aus diesen Gründen regelmäßig einen signifikanten Wertverlust.
Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug fahren und sich über das nötige Softwareupdate mit den damit einhergehenden Folgen ärgern, können Sie den jeweiligen Hersteller auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dieser liegt regelmäßig deutlich höher als der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs.
Unsere Kanzlei ist hochgradig spezialisiert auf die außergerichtliche und auch gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Aufgrund unserer Expertise durch die erfolgreiche Abwicklung von über 2000 Fällen in den vergangen 4 Jahren verfügen wir über das erforderliche Knowhow sowohl in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, um auch Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
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