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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Mo. – Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Ein Dienstvertrag ist ein Oberbegriff für Verträge, bei denen eine Dienstleistung gegen Bezahlung erbracht wird. Im Gegensatz dazu beschreibt ein Arbeitsvertrag speziell das Arbeitsverhältnis. Dieses ist durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gekennzeichnet, das die Bestimmung von Arbeitsort und -zeit umfasst.
Im Allgemeinen sind Arbeitsverhältnisse unbefristet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitsvertrag eine Befristung enthält. Hierfür muss gemäß dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) ein bestimmter Grund vorliegen, beispielsweise eine Vertretung aufgrund von Krankheit oder Unfall.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann:
Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten ist auch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung möglich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden kann.
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