Das Landgericht Ingolstadt verurteilte die Audi AG mit Urteil vom 26.11.2021, Az. 34 O 299/21, den geltend gemachten Schaden zu erstatten. Gegenstand des Rechtsstreits war ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug des Typs Audi SQ5 3.0 TDI mit der Schadstoffnorm EURO 6. Audi muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und an unsere Mandantin € 57.105,44 nebst Zinsen bezahlen.
Audi hat sittenwidrig geschädigt
Aufgrund des Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sah das Gericht es als erwiesen an, dass die beklagte Audi AG die Klägerin durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, welches die Klägerin käuflich erworben hatte, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Durch die von der AUDI AG in das Fahrzeug installierte Motoraufwärmfunktion hielt das Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffemissionen lediglich auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr übersteigen die Emissionen die Grenzwerte dagegen um ein Vielfaches.
€ 25.000,00 Vorteil
Das Ergebnis des Prozesses ist auch wirtschaftlich ein voller Erfolg. Bei Verkauf ihres Fahrzeugs hätte unsere vorsteuerabzugsberechtigte Mandantin lediglich einen Nettoerlös von rund € 32.000,00 erzielt. Aufgrund des Urteils erhält sie für ihr Fahrzeug nun € 25.000,00 mehr.
Das Urteil reiht sich in eine Vielzall von rechtskräftigen Entscheidungen, welche unsere Kanzlei im Dieselskandal gegen Audi erstritten hat.