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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal erstmals den Automobilhersteller Audi in vier Fällen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (BGH, Az. ZR VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21). Die Klage betraf Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189, der von der Muttergesellschaft Volkswagen AG entwickelt und hergestellt wurde. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte den Klägern Recht gegeben und ihnen Schadenersatz zugesprochen. Nun wurde die Revision von Audi in Karlsruhe zurückgewiesen. Der 7. Zivilsenat des BGH urteilte, dass das OLG München in angemessener Weise festgestellt habe, dass die Motoren von Audi, obwohl sie nicht selbst hergestellt wurden, in dem Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit eingebaut wurden. Das OLG stellte fest, dass zumindest eine verantwortliche Person bei Audi Kenntnis von den unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte, die bei der Abgasnachbehandlung verwendet wurden. Bisher hatte der BGH alle Klagen gegen die VW-Tochter an die Vorinstanzen zurückverwiesen, da nicht ausreichend belegt war, dass leitende Manager bei Audi von den Manipulationen bei VW wussten. Es ist anzunehmen, dass das aktuelle Urteil des BGH nun auch Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen Audi haben wird.
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