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Klageregister gegen Daimler ist eröffnet

Fachbeitrag zum Thema Dieselskandal

Verhinderung der Verjährung durch ordnungsgemäße Anmeldung

Ab sofort können Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Musterfeststellungsklageverfahren gegen Daimler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anmelden. Das Klageregister wurde Anfang November eröffnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage eingereicht, um Schadenersatz für Kunden von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen zu erlangen. Wir übernehmen die Anmeldung kostenlos für Sie!

Konkret betrifft dies die folgenden Mercedes-Benz-Fahrzeugmodelle:

  • GLC 220 d 4Matic
  • GLC 250 d 4Matic
  • GLK 200 CDI
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI 4Matic
  • GLK 220 BlueTec
  • GLK 250 BlueTec

Es handelt sich um Fahrzeuge, die gemäß den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts vom 23.05.2018, vom 03.08.2018 und vom 20.12.2019 zurückgerufen wurden. Daimler wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasnachbehandlung verwendet zu haben, um die Abgaswerte bewusst zu manipulieren.

Angesichts der drohenden Verjährung bis zum 31.12.2021 empfehlen wir allen betroffenen Mercedesfahrern dringend, aktiv zu werden. Eine Möglichkeit besteht darin, die Ansprüche im Rahmen der Musterfeststellungsklage anzumelden. Dieser Schritt hat eine verjährungshemmende Wirkung. Wir als Rechtsanwälte übernehmen gerne und kostenlos die korrekte Anmeldung zur Musterklage für Sie, schnell und unkompliziert.

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