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Neuer Skandal bei den Wohnmobilen: Hat Hymer beim Gewicht betrogen?

Fachbeitrag zum Thema Dieselskandal

Bei der Angabe des Leergewichts wurde ein zu niedriger Wert angegeben.

Am 26.01.2022 wurden die Geschäftsräume der ErwinHymer Group SE in Bad Waldsee von der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass in Bezug auf Gewichtsangaben von Wohnmobilen betrogen wurde. Gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE läuft ein Ermittlungsverfahren. Nach unseren Informationen geht es um alle Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Hymer hat erst kürzlich negative Schlagzeilen wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Abgasnachbehandlung gemacht. Dies ist derzeit Gegenstand von Prüfungen des KBA.

Der aktuelle Vorwurf lautet, dass das Leergewicht regelmäßig zu niedrig angegeben wurde. Wenn sich dies bewahrheiten sollte, hätten Wohnmobileigentümer ein Problem. Denn für Wohnmobile bis 3,5 t ist der normale Führerschein der Klasse B ausreichend. Ab dem 19. Januar 2013 ist aufgrund einer Änderung der EG-Führerscheinrichtlinie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ein Führerschein der Klasse C, auch bekannt als LKW-Führerschein, erforderlich. Hinzu kommt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Während Fahrzeuge bis 3,5 t außerorts bis zu 100 km/h fahren dürfen und auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, sind Fahrzeuge über 3,5 t außerorts nur noch bis zu 80 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h erlaubt. Darüber hinaus sinkt die erlaubte Zuladung. Auch bei den außerdeutschen Straßenverkehrsabgaben (Mautgebühren) gibt es zusätzliche Kosten. Fahrzeuge über 3,5 t müssen beispielsweise in der Schweiz eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Für viele Verbraucher war das Gewicht bis 3,5 t daher ein entscheidendes Kaufargument.

Möglichkeiten der Schadensersatzforderung und Rückabwicklung

Für betroffene Käufer könnten bei nachgewiesenen falschen Angaben von Hymer Gewährleistungsansprüche gegen den Händler sowie Schadensersatzansprüche gegen Hymer aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Bei diesen Ansprüchen bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten, darunter Minderung, Rückabwicklung oder Aufwendungsersatz. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren persönlichen Optionen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir gerne für Sie, ob die Kostenübernahme möglich ist.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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