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Ausstiegsmöglichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Möglichkeit eines Widerrufs und Schadensersatzes besteht

Bankkunden wurden vor der Eurokrise oft vom Bankberater geraten, aufgrund niedrigerer Zinssätze ein Darlehen in einer Fremdwährung aufzunehmen. Die meisten dieser Darlehen wurden in Schweizer Franken (CHF) und Japanischen Yen (JPY) gewährt. Leider erwies sich diese Empfehlung in den meisten Fällen als Verlustgeschäft für die Kreditnehmer. Durch die Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro haben sich die Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken um mehr als 20 % verteuert.

Wie ist ein Ausstieg aus einem Fremdwährungsdarlehen möglich?

Der Ausstieg aus unprofitablen Fremdwährungsdarlehen kann erreicht werden, indem der Darlehensvertrag widerrufen wird oder Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung durch die Bank geltend gemacht werden. In beiden Fällen trägt die Bank das Währungsrisiko. Der Darlehensnehmer ist zur Rückzahlung des Darlehens in Euro verpflichtet. Es ist ratsam, dass geschädigte Darlehensnehmer, die ein Fremdwährungsdarlehen erhalten haben, prüfen lassen, ob auch in ihrem Fall eine Möglichkeit zum Ausstieg besteht. Unsere Spezialisierung liegt im Widerrufen von Darlehensverträgen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Beratung. Wir konnten bereits vielen Darlehensnehmern dazu verhelfen, ihren Darlehensvertrag vorteilhaft zu beenden.

Rechtsgebiet

BK4

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