Im Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals den Automobilhersteller Audi in vier Fällen zu Schadenersatz verurteilt (BGH, Az. ZR VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21). Es ging um Fahrzeuge mit dem vom Mutterkonzern Volkswagen AG entwickelten und hergestellten Motor des Typs EA 189. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte den Klägern recht gegeben und ihnen Schadenersatz zugesprochen. Die Revision von Audi wurde nun in Karlsruhe zurückgewiesen.
In seiner Entscheidung urteilte der 7. Zivilsenat des BGH, dass das OLG München in rechtmäßiger Weise festgestellt habe, dass die Motoren von Audi wissentlich in Fahrzeuge eingebaut wurden, obwohl sie unzulässig waren.
Das OLG hatte festgestellt, dass zumindest eine verantwortliche Person bei Audi von den unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Abgasnachbehandlung wusste, auch wenn die Motoren nicht direkt von Audi selbst hergestellt, sondern vom Mutterkonzern bezogen wurden.
Bisher hatte der BGH alle Klagen gegen die VW-Tochter an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Es wurde nicht als ausreichend erachtet, dass führende Manager bei Audi von den Manipulationen bei VW Kenntnis hatten. Es ist anzunehmen, dass sich die aktuelle Entscheidung des BGH nun auch auf laufende Verfahren gegen Audi auswirken wird.