In der vergangenen Woche wurde öffentlich, was bereits länger absehbar war: Mercedes-Benz muss drastisch sparen, um effizienter zu werden, was mit einem Abbau von Arbeitsplätzen einhergeht. Auch VW schließt ganze Werke, und Bosch plant neben Arbeitszeitverkürzungen einen umfangreichen Stellenabbau, insbesondere in der Automobilbranche.
Neben Einstellungsstopp und der Nachbesetzung von Stellen aufgrund altersbedingtem Ausscheiden, werden nun Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis betroffen ist, zu Gesprächen eingeladen. Bei diesen sogenannten Trennungsgesprächen werden oft subtil Druck ausgeübt und gleichzeitig Abfindungsangebote unterbreitet. Doch Arbeitnehmer sollten sich keinesfalls unter Druck setzen lassen und vor allem nicht das erste Angebot akzeptieren.
Denn neben der Frage, ob eine Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist – Stichwort „richtige Sozialauswahl“ – erweisen sich viele der Angebote bei genauerem Hinsehen als unzureichend. Häufig liegt der tatsächliche Wert der Abfindung deutlich höher, als zunächst angeboten wird.
Wesentlich für die Berechnung einer Abfindung ist unter anderem die tatsächliche
Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier treten häufig Fehler auf, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können. So werden etwa Ausbildungszeiten oder beruflich bedingte Auslandsaufenthalte oft nicht berücksichtigt, ebenso wie Mutterschutz oder Elternzeit, die ebenfalls zur Betriebszugehörigkeit zählen.
Es ist daher entscheidend, in dieser emotional belastenden Situation ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Die Konsultation eines fachkundigen Anwalts oder die Vertretung durch einen Rechtsbeistand für die Verhandlungen wird dringend empfohlen.
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