: strip_tags(): Passing null to parameter #1 ($string) of type string is deprecated in
Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller bzw. den Motorenhersteller gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug von dem Dieselskandal betroffen ist.