Das sind unsere Fallgruppen

Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Straftaten

Bußgeld und Führerschein

Unfall

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Mickert ist Ihr Spezialist im Verkehrsrecht. Aufgrund seiner Expertise in diesem Bereich aus mehr als 30 Jahren, verfügt er über das Wissen und die Erfahrung, Ihr Mandat erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Herr Mickert ist zudem aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bestens vernetzt. Die Schadensregulierung mit Versicherungen, die Beauftragung von Gutachtern oder die Auseinandersetzung mit Behörden erfolgt deshalb regelmäßig schnell und direkt.

Insbesondere bieten wir Ihnen unsere Hilfe bei folgenden Themen an:  

Unfall

Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie bei der

  • Abwicklung mit der Versicherung und der
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen.

Bußgeld & Führerschein
Wir beraten und vertreten Sie in Bußgeldsachen bei

  • der Abwehr von Bußgeldern,
  • drohendem Führerscheinentzug und
  • der Veranlassung einer MPU.

Straftaten

In einem Strafprozess vertreten wir Sie bei

  • Unfallflucht,
  • Alkohol Drogen am Steuer

fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.


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Johst Richter Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil gegen Audi

Mit Urteil vom 28.01.2022 hat das Landgericht Rottweil die Audi AG verurteilt, an unsere Mandantin Schadensersatz in Höhe von € 47.113,48 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe ihres Fahrzeugs Audi Q5 3.0 clean quattro.

Aufgrund des von uns im Rechtsstreit vorgelegten Rückrufbescheids des Kraftfahrt-Bundesamts zur Entfernung der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Audi AG unsere Mandantin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die schadstoffmindernde sogenannte Aufheizstrategie springt beim vorliegenden Fahrzeugtyp nahezu ausschließlich im Prüfzyklus an, während die NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr unterbleibt. Die Audi AG hat deshalb unsere Mandantin so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie das Fahrzeug nicht erworben hätte. Im Ergebnis erhält unsere Mandantin deshalb ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die von ihr gefahrenen Kilometer erstattet.

Urteile

DER FALL WIRECARD

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25.082020, Az. 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet.
Urteil

Kontakt

Telefon: +49 711 410 191-60
Fax: +49 711 410 191-80
kanzlei@johstrichter.de

    Ja, ich stimme einer Kontaktaufnahme durch JohstRichter Rechtsanwälte zu.