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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Nicht alle Betroffenen werden berücksichtigt
Im Musterfeststellungsprozess vor dem OLG Braunschweig haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die VW AG am 28.02.2020 doch noch auf einen Rahmenvergleich geeinigt. Gemäß diesem Vergleich bietet die VW AG den Geschädigten, die dem Musterverfahren beigetreten sind, eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.350,00 bis maximal € 6.257,00 an. Die genaue Höhe des Angebots richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter des Fahrzeugs (Quelle: www.vzbv.de). Der Vergleich umfasst alle Fahrzeugmarken des VW Konzerns, darunter VW, Audi, Skoda, Seat, usw. Diejenigen, die ein Angebot erhalten haben, können bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie den Vergleich akzeptieren.
Auf den ersten Blick scheint dies eine gute Nachricht zu sein, jedoch gibt es einige Einschränkungen: Eine davon ist, dass nicht alle Beteiligten die Möglichkeit zum Vergleich erhalten. Personen, die ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben, werden kein Angebot erhalten. Dies liegt daran, dass der Kauf in diesen Fällen mehrere Monate nach der Ad-hoc-Mitteilung der VW AG erfolgte und die Käufer daher nach Ansicht der VW AG Kenntnis von den Mängeln hatten.
Allen Betroffenen empfehlen wir dringend, gründlich zu prüfen und sorgfältig abzuwägen, ob sie den nun ausgehandelten Vergleich akzeptieren möchten. Falls Sie sich nach einer juristischen Beratung durch eine erfahrene und unabhängige Kanzlei gegen den Vergleich entscheiden, können Sie Ihren Anspruch weiterhin durch eine individuelle Klage geltend machen und möglicherweise ein deutlich besseres Ergebnis erzielen. Sie haben 6 Monate Zeit, um eine Klage einzureichen. Während dieser Frist bleibt die Verjährung gehemmt.
Dasselbe gilt für Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 31.12.2015 erworben haben und daher nicht vom Vergleich erfasst werden. Selbst bei einem Erwerb im Jahr 2016 kann eine Kenntnis der Fahrzeugkäufer gemäß den Urteilen des OLG Hamm, Az. 13 U 149/18, und des OLG Oldenburg, Az. 5 U 151/18, nur in Ausnahmefällen nachgewiesen werden. Daher bestehen auch in diesen Fällen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Angelegenheit. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in mehr als 1000 Dieselfällen, die wir erfolgreich für unsere Mandanten deutschlandweit und insbesondere in Stuttgart betreut haben. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Ein erstes Gespräch ist für Sie kostenlos.
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