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Deutschland wird den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einführen und damit deutlich früher als die gesamte EU. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form über das Smartphone abrufbar sein, bleibt jedoch lediglich ein Ergänzungsdokument. Der Kartenführerschein behält seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und Kontrollen vereinfachen.
Besonders wichtig ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, müssen ihn bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umtauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.
Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da er künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne wird voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Bei Benzin könnten etwa drei Cent Mehrkosten pro Liter entstehen, während es bei Diesel möglicherweise etwas mehr sein könnte. Die tatsächlichen Preise hängen zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis ab.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das aktualisierte NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Es nutzt moderne Mobilfunktechnologien und überträgt umfassendere Informationen an Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Darüber hinaus werden ab dem 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme eingeführt, darunter die Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein erweiterter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zudem auf zusätzliche Fahrzeugtypen ausgeweitet.
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